Eine geballte Ladung an Themen wurde am 18. November 2022 an der Basiskonferenz des Verbands Thurgauer Landwirtschaft (VTL) diskutiert. Besonders das Referat von Sebastian Menzel, Abteilungsleiter Direktzahlungen, hatte es in sich. Menzel liess nämlich kaum ein gutes Haar am Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für dessen Zickzack-Kurs in der Agrarpolitik.
Landwirtschaftsamt wurde mit Gesuchen überrannt
2022 wurden im Kanton Thurgau 109 Mio Franken Direktzahlungen an die Betriebe ausgezahlt. Das sind 1 Mio Franken weniger als noch vor einem Jahr. Grund dafür sind die weggefallenen Schleppschlauchbeiträge des Bundes. Der Kanton Thurgau fördert die emissionsarme Gülletechnik und zahlt für Schleppschuh und Gülledrill einen Beitrag von 15 Franken pro Hektare und Gabe. 254 Betriebe machen mit. «Das sind 100 Gesuche mehr, als wir erwartet hatten», teilte Sebastian Menzel mit.
Bei den Gesuchen für präzise Applikationstechnik – der Bund zahlt einen einmaligen Beitrag für die Anschaffung von Neugeräten – wurde das Landwirtschaftsamt regelrecht überrannt. 320 Gesuche gingen ein. Eine Anmeldung ist bis Ende Jahr noch möglich.
Einiges zum Guten gewendet
Im Hauptteil von Sebastian Menzels Vortrag ging es um die Agrarpolitik. «Vor einem Jahr waren wir recht entspannt, als der Ständerat die AP 22+ in den Winterschlaf schickte», sagte Menzel und liess die darauf folgenden Ereignisse Revue passieren. Am 13. April verabschiedete der Bundesrat bekanntlich das erste Verordnungspaket. Dieses verlangte von den Betrieben grosse Veränderungen innert einer sehr kurzen Zeit.
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«Die grosse Überraschung – auch für uns – kam am 2. November mit der Verabschiedung des landwirtschaftlichen Verordnungspakets, in dem 19 Verordnungen geändert wurden», hielt Menzel fest. Einiges sei zu Gunsten der Landwirtschaft korrigiert worden, so Menzel. Er erwähnte den Basisbeitrag für Versorgungssicherheit, der nun 700 Franken pro Hektare beträgt anstatt der ursprünglichen 600 Franken.
3,5 Prozent BFF auf Ackerfläche könnten noch fallen
Bei anderen Punkten hat das BLW nach Ansicht von Sebastian Menzel keine Einsicht gezeigt. Dazu zählt er zum Beispiel die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf Ackerflächen. Das sorgte für viel Kritik in der Landwirtschaft, auch im Kanton Thurgau. Menzel stört sich vor allem daran, dass Wiesen mit Qualitätsstufe II oder Hecken nicht anrechenbar sind. Dass Motionen zu diesem Thema hängig sind, lassen ihn hoffen, dass es hier in letzter Minute vielleicht doch noch eine Anpassung gibt. Anmelden können sich die Betriebe noch bis Ende Februar 2023. «Bis dann herrscht hoffentlich mehr Klarheit», meinte Menzel.
Mit dem Verordnungspaket 2023 kommen weitere Änderungen auf die Landwirtschaftsämter und die Betriebe zu.
«Die AP 22+ ist zwar sistiert, aber das BLW erlässt trotzdem laufend neue Verordnungspakete.»
Sebastian Menzel, Leiter Direktzahlungen Landwirtschaftsamt Thurgau
Menzel stellt fest, dass der politische Druck auf das BLW stark zunimmt. «Gerade dieses Jahr zeigt uns, dass die Agrarpolitik sehr dynamisch ist», meinte Menzel. Er bezeichnete dieses Prozedere als «Never-Ending-Story» und meinte ernüchternd: «Es gibt keine wirkliche Entlastung. Weder für die Landwirte und Landwirtinnen, noch für die Verwaltung.»
Arenenberg informiert Bauern aus erster Hand
Die Landwirtschaftliche Beratung vom Arenenberg, das Landwirtschaftsamt und der VTL informieren an drei Anlässen über die Änderungen der Direktzahlungsverordnung (DZV), die ab 2023 gelten. Der zweite Informationsabend fand am 22. November in Weinfelden statt. 150 Personen nahmen daran teil. Florian Sandrini, Leiter Pflanzenbauberatung am Arenenberg, ist hoffnungsvoll, dass die im Rahmen des Verordnungspakets des BLW vom 2. November 2022 bekanntgegebenen Änderungen für 2023 Bestand haben werden.
«Sie als Landwirte und Landwirtinnen müssen einiges umsetzen. Einiges ist selbstverständlich, einiges ist gute Agrarpraxis und wieder anderes ist komplett unklar.»
Florian Sandrini, Leiter Pflanzenschutzdienst Kanton Thurgau
Positiv stimmt Sandrini, dass es bei allen Anpassungen, die im letzten halben Jahr gemacht wurden, keine Verschärfungen gab. «Die Umsetzung wurde in diesen Fällen benutzerfreundlicher respektive erst umsetzbar.» Eingeteilt in vier Gruppen erhielten die Teilnehmer detaillierte Auskünfte zu:
- Neue Anforderungen ÖLN
- Produktionssystembeiträge Ackerbau und Biodiversität
- Neue Beiträge im Bereich Tierhaltung
- Spezialkulturen
Der dritte Infoabend zur AP 2023 findet am 5. Dezember 2022 in der Mehrzweckhalle in Erlen statt. Um Anmeldung wird gebeten: kurse.landwirtschaft(at)tg.ch


