Neuheiten- und Innovationswettbewerb 2025
Die beiden landwirtschaftlichen Fachtitel BauernZeitung und «die grüne» unterstützen die Innovationskraft der Schweizer Landwirtschaft mit dem Neuheiten- und Innovationswettbewerb. Der Innovationspreis wird alle zwei Jahre anlässlich der Fachmesse Suisse Tier in Luzern verliehen.
Die Jury
- Christian Galliker (Jury-Präsident),
Biolandwirt, Vorstandsmitglied Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband - Susanne Betscher-Bättig, Landwirtin
- Beat Burkhalter, Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft
- Benedikt Gisler, Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung
- Flurina Monn, Schweizer Agrarmedien
- Hugo Heller, Suisseporcs
- Markus Rombach, Agridea
- Markus Sax, Agroscope
- Christian Schönbächler, Barto
- Mario Eggenschwiler, HAFL
- David Zumkehr, Aviforum
Wichtige Daten
- 30. Juni 2025: Anmeldeschluss Bäuerliche Innovationen
- 30. Juli 2025: Anmeldeschluss Gewerbliche Innovationen
- Anfang Oktober 2025: Benachrichtigung der Gewinner Bäuerliche Innovationen
- Anfang November 2025: Benachrichtigung der Gewinner des Spezialpreises
- 21. - 23. November 2025: Suisse Tier Messe (Preisverleihung an Eröffnungsfeier)
Der Preis für bäuerliche Innovationen
«Manchmal entstehen die besten Ideen bei der alltäglichen Arbeit.»
Beim Bäuerlichen Innovationspreis können Landwirtinnen und Landwirte bis zum 30. Juli 2025 ihre selbst entwickelten Produkte anmelden. Die Erfindung muss einen Bezug zur Nutztierhaltung aufweisen und bäuerlichen Ursprungs sein.
Die besten Innovationen werden von einer unabhängigen Fachjury nach klar definierten Kriterien beurteilt. Den Gewinnern winken attraktive Geldpreise. Der Preis für den ersten Platz ist mit 2'500 Franken dotiert. Für den zweiten Platz gibt es 1'500 Franken und für den dritten Platz 1'000 Franken.
Der Preis für gewerbliche Neuheiten
Aussteller können eines oder mehrere Produkte bis zum 30. Juli 2025 anmelden, die an der Suisse Tier 2025 in Luzern das erste Mal ausgestellt werden und bis Ende des Jahres auf dem Markt erhältlich sind. Es dürfen in- und ausländische Produkte angemeldet werden.
Von den angemeldeten gewerblichen Neuheiten werden drei bis fünf Siegerprojekte ausgewählt. Diese erhalten die Plakette «Spezialpreis», die am Stand und im Ausstellerverzeichnis publiziert und zusätzlich auch im Messe-Special vorgestellt werden. Alle anderen als Neuheit anerkannten Produkte erhalten die Plakette «Neuheit».