Jedes Jahr informiert Agroscope über das landwirtschaftliche Einkommen. Diese Angaben sollen dem Bund eine Beurteilung davon ermöglichen, ob die Schweizer Agrarpolitik passende Rahmenbedingungen bietet: «Die Erhebung von Buchhaltungsdaten ist eine wichtige Voraussetzung für das Monitoring, die Evaluation und die Weiterentwicklung der agrarpolitischen Massnahmen», heisst es dazu in den Unterlagen zur Vernehmlassung des landwirtschaftlichen Verordnungspakets. Aber wer legt schon gerne seine Finanzen offen?
Aufwändige Rekrutierung
Wenig erstaunlich also, dass die Bereitschaft zur Teilnahme an der «Stichprobe Einkommenssituation» beschränkt ist. Offenbar haben auch die individuelle Rückmeldung zur Finanzsituation des eigenen Betriebs und die finanzielle Entschädigung nicht geholfen. «Die jährliche Rekrutierung der Betriebe ist aufwändig, um die Betriebe zu motivieren, die Daten ihrer Finanzbuchhaltung anonymisiert an Agroscope zu liefern», hält das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) fest. Eine neue Verpflichtung soll eine Vereinfachung bringen.
60 bis 100 Franken
Die Stichprobe zur Einkommenssituation umfasst jedes Jahr 2300 Landwirtschaftsbetriebe, die künftig jährlich nach dem Zufallsprinzip neu ausgewählt werden sollen, so der Plan. Wer in der Stichprobe landet, muss seine einzelbetrieblichen, privatrechtlichen Buchhaltungszahlen abliefern. «Es handelt sich um sensible Daten», schreibt das BLW, «daher wird wie bisher eine Entschädigung für den Zusatzaufwand ausgerichtet». Diese belaufe sich auf 60 bis 100 Franken pro Jahr, die genaue Höhe wäre abhängig von der Gewichtung der Stichprobe im Rahmen des verfügbaren Budgets und soll jährlich festgelegt werden. Als Zeitpunkt für die Inkraftsetzung der neuen Pflicht ist Januar 2026 vorgesehen.
Später Sanktionierungen
Das erklärte Ziel der Neuerung ist eine weniger aufwendige Rekrutierung der Betriebe. Die gesetzliche Grundlage zur Datenlieferungspflicht legt die vom Parlament beschlossene AP 22+*. Zur Umsetzung will man «vorerst» mit einer verstärkten Kommunikation auf die Notwendigkeit der einzelbetrieblichen Daten und auf die Lieferpflicht selbst hinweisen. Sollte der Rekrutierungsaufwand dadurch nicht sinken, fasse man Sanktionen ins Auge. So könnte es bei einer Weigerung eine Verwarnung oder eine Busse über 10 000 Franken geben.
Besser den Gründen nachgehen
«Die zentrale Auswertung der Buchhaltungsdaten ist für die Landwirtschaft ein wichtiges Instrument und bringt der gesamten Branche wichtige Informationen zur Einkommensentwicklung», ist sich der Schweizer Bauernverband (SBV) bewusst. Daher seien solide Daten auch in seinem Interesse. «Aus unserer Sicht ist eine Pflicht aber klar die falsche Herangehensweise.» Denn Zwangsmassnahmen und Sanktionen würden meist den Widerstand erhöhen. Nach Meinung des SBVs wäre es daher sinnvoller, den Gründen nachzugehen, warum die Rekrutierung von Betrieben zunehmend schwieriger wird. «Eine umfassende Sensibilisierung und eine angemessene Entschädigung wären wohl wirkungsvoller.»
* In einer früheren Version dieses Artikels fehlte dieser Satz. Es handelt sich also lediglich um die Umsetzung des bereits verabschiedeten Gesetzesartikels auf Verordnungsstufe.


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