Der Halter einer Saanenziege erhält neu für diese Fr. 32.80 pro Jahr, wenn sie auch einer Milchleistungsprüfung unterzogen wird. Fehlt diese, bekommt der Halter Fr. 27.90. Wer einen Bock hält, wird gar mit einem jährlichen Beitrag von Fr. 55.80 bedacht.

Vier Rassen kritisch

Rätisches Grauvieh gilt sowohl beim Bund als auch bei Pro Specie Rara als gefährdet. Die Stiftung hat die Rasse 1985 mit engagierten Züchtern hierzulande wieder angesiedelt. Tierzuchtkredit angepasst Die Beiträge für gefährdete Rassen steigen, doch es gibt einen Haken Monday, 17. April 2023 Diese neuen Beiträge wurden vom Bund für die Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status im Rahmen der überarbeiteten Tierzuchtverordnung gesprochen. Die Saanenziege (aus obigem Beispiel) wird im Status «gefährdet» eingestuft. Um den Freiberger scheint es gar «kritisch» zu stehen. Dort wird den Haltern von Stuten mit Fohlen bei Fuss ein Beitrag von Fr. 500.– jährlich ausgerichtet. Die Besitzer der Hengste gehen allerdings leer aus.

Diverse Bedingungen sind zu erfüllen

Das Ganze ist aber auch an Bedingungen geknüpft. Beispielsweise muss der lebende Nachkomme einen Inzuchtgrad aufweisen, der auf mindestens drei Generationen basiert und bei Rindvieh-, Schaf- und Ziegengattung nicht höher als 6,25 Prozent und bei Schweinen und Equiden nicht höher als 10 Prozent liegt. Natürlich gibt es noch weitere Bedingungen.

Tiergenetische Ressourcen haben laut dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) eine grosse Bedeutung für Ernährung und Landwirtschaft. Um künftig auf neue Rahmenbedingungen wie Änderungen des Klimas, neue Krankheiten, andere Erwartungen der Gesellschaft oder sich ändernde Anforderungen an spezielle Produkte reagieren zu können, sollen alte Rassen wieder vermehrt an Bedeutung gewinnen. «Das Parlament hat eine Erhöhung des Tierzuchtkredits um 3,9 Mio Fr. im Voranschlag des Jahres 2023 entschieden. Die zusätzlichen Mittel sind zugunsten der Erhaltung einheimischer Nutztierrassen einzusetzen. Die Verwaltung arbeitet nun daran, die vom Parlament beschlossene Budgeterhöhung mit einer Änderung der Tierzuchtverordnung umzusetzen», erklärt das BLW.

Diese Rassen sind «gefährdet» oder gar «kritisch»
Die Anpassung der Tierzuchtverordnung trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Folgende Rassen kommen in den Genuss der Beiträge.

Status gefährdet: Evolener; Eringer; Rätisches Grauvieh; Edelschwein Vaterlinie; Schweizer Landrasse; Braunköpfiges Fleischschaf; Bündner Oberländer Schaf; Engadiner Schaf; Walliser Landschaf; Schwarzbraunes Bergschaf; Spiegelschaf; Stiefelgeiss; Capra Sempione; Kupferhalsziege; Walliser Schwarzhalsziege; Pfauenziege; Nera Verzasca; Bündner Strahlenziege; Saanenziege; Toggenburgerziege; Capra Grigia und Grüenochte Geiss.

Status kritisch: Freiberger; Walliser Schwarznasenschaf; Ostfriesisches Milchschaf; Appenzellerziege.

Das BLW legt alle vier Jahre am 1. Juni, erstmals am 1. Juni 2027, fest, ob der Status einer Schweizer Rasse weiterhin kritisch oder gefährdet ist oder ob eine Schweizer Rasse neu als kritisch oder gefährdet einzustufen ist. 

Folgende Zahlungen werden ausgerichtet:

Schweizer Rasse mit Status «kritisch»

Die Rindviehgattung  
je männliches Tier 856.80 Franken
je weibliches Tier 714 Franken
 
Die Equidengattung   
je weibliches Tier 500 Franken
 
Die Schweinegattung  
je männliches Tier 357 Franken
je weibliches Tier 392.70 Franken
 
Die Schafgattung  
je männliches Tier 242.80 Franken
je weibliches Tier
Milchproben gemäss Art. 19 Abs. 2 Bst. b Ziff. 1 erhoben
178.50 Franken
je weibliches Tier
Keine Milchproben gemäss Art. 19 Abs. 2 Bst. b Ziff. 1 erhoben
121.40 Franken
 
Die Ziegengattung  
je männliches Tier 242.80 Franken
je weibliches Tier 
Milchproben gemäss Art. 19 Abs. 2 Bst. b Ziff. 1 erhoben
142.80 Franken
je weibliches Tier 
Keine Milchproben gemäss Art. 19 Abs. 2 Bst. b Ziff. 1 erhoben
121.40 Franken

Schweizer Rasse mit Status «gefährdet»

Die Rindviehgattung  
je männliches Tier 196.80 Franken
je weibliches Tier 164 Franken
 
Die Schweinegattung  
je männliches Tier 82 Franken
je weibliches Tier 90.20 Franken
 
Die Schafgattung  
je männliches Tier 55.80 Franken
je weibliches Tier
Milchproben gemäss Art. 19 Abs. 2 Bst. b Ziff. 1 erhoben
41 Franken
je weibliches Tier
Keine Milchproben gemäss Art. 19 Abs. 2 Bst. b Ziff. 1 erhoben
27.90 Franken
 
Die Ziegengattung  
je männliches Tier 55.80 Franken
je weibliches Tier
Milchproben gemäss Art. 19 Abs. 2 Bst. b Ziff. 1 erhoben
32.80 Franken
je weibliches Tier
Keine Milchproben gemäss Art. 19 Abs. 2 Bst. b Ziff. 1 erhoben
27.90 Franken