Bewirtschaftende von Sömmerungsbetrieben können wie bei Ganzjahresbetrieben natürliche Personen und einfache Gesellschaften (Geschwister-Gesellschaft, Mehr-Generationen-Gesellschaft usw.) sein.
In der Sömmerung sind aber weitere Rechtsformen häufig, wie privatrechtliche Genossenschaften oder öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die Verbreitung der Rechtsformen ist regional unterschiedlich und traditionell verankert. Wie die Grafiken zeigen, machen natürliche Personen aber den Hauptanteil aus.
Durch Zusammenlegung grösser
Die Grösse eines Sömmerungsbetriebs wird in Normalstössen (NST) gemessen. Ein NST entspricht der Sömmerung einer raufutterverzehrenden Grossvieheinheit (GVE) während 100 Tagen. Er entspricht somit der Grasmenge, um eine Kuh während 100 Tagen zu füttern. Das Graswachstum und der Futterbedarf der Tiere sollen auf einer Alp im Gleichgewicht sein, dafür wurde für jeden Sömmerungsbetrieb ein Normalbesatz festgelegt.
Durch Zusammenlegungen werden die Sömmerungsbetriebe tendenziell grösser.