Dieses Jahr verzichtet der Bundesrat wie angekündigt auf Änderungen in der Direktzahlungs-Verordnung. Das Verordnungspaket 2025 ist trotzdem gross geworden, nicht zuletzt aufgrund der totalrevidierten Tierzucht-Verordnung (siehe Kasten).
1500 Franken für Pflanzgut
Was den Pflanzenbau angeht, zeigt sich der Bundesrat einigermassen freigiebig. Um dem Rückgang der Anbauflächen von Pflanzkartoffeln und Maissaatgut entgegenzuwirken, möchte er per 2026 ihren Einzelkulturbeitrag (EZB) um 800 Franken auf neu 1500 Franken pro Hektare erhöhen. Der EZB für Futtergräser und -leguminosen soll gleich hoch werden, was in diesem Fall einer Erhöhung um 500 Franken entspricht.
Die bisher befristet beschlossene Förderung des Zuckerrübenanbaus will der Bundesrat mit 2100 Franken pro Hektare zwar auch ab 2027 weiterführen, aber den Zusatzbeitrag von 200 Franken für Bio- und IP-Suisse-Rüben streichen. Deren Anbau werde bereits über den Produktionssystembeitrag für den Verzicht auf Fungizide und Insektizide (800 Franken pro Hektare) gestützt und eine Doppelförderung sei zu vermeiden.
Zwei Varianten für Grenzschutz
In den Vernehmlassungsunterlagen schlägt sich eine Meinungsverschiedenheit des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) und der Zuckerbranche nieder. Offenbar konnte man sich trotz breit geführter Diskussionen nicht einigen, wie künftig mitdem Zucker-Grenzschutz verfahren werden soll. Daher stehen nun zwei Varianten – die des BLW und der Branche – zur Auswahl. Ein Hauptkritikpunkt des BLWs ist, dass die Branche den inländischen Zuckerpreis zur Berechnung der Höhe des Grenzschutzes einbeziehen will. Sie ist der Meinung, das verbessere die Transparenz, während das BLW von einem problematischen «Zirkelbezug» spricht: Der Schweizer Zuckerpreis sei selbst vom Grenzschutz beeinflusst und Transparenz schaffe besser die Marktbeobachtung. Im Branchenvorschlag werde der Schweizer Zuckermarkt weitgehend vom aktuellen internationalen Markt abgekoppelt, kritisiert das BLW.[IMG 2]
Bis 2026 gilt noch der befristet eingeführte Mindestgrenzschutz von sieben Franken je 100 kg, für die Zeit danach wird der Bundesrat nach der Vernehmlassung eine der beiden Varianten einführen müssen.
Auch wenn das Gesuch fehlt
Neben dem Grenzschutz befasst sich das Verordnungspaket auch mit dem Pflanzenschutz. Im Zusammenhang mit der Kirschessigfliege (KEF) wurde deutlich, dass ein Nützling für die biologische Bekämpfung solcher neuer Schädlinge kaum rechtlich zuzulassen ist, falls er sich nach der Freilassung selbst in der Umwelt etablieren kann. Dann nämlich habe keine Firma ein Interesse daran, ein entsprechendes Gesuch einzureichen. Um dieses Problem anzugehen, will der Bundesrat die rechtliche Grundlage schaffen, solche Nützlinge auch ohne Hersteller-Gesuch bewilligen zu können. Dazu gehören aber auch Überlegungen zu möglichen Risiken und die Berücksichtigung, wie mit den fraglichen Organismen im Ausland umgegangen wird. Im selben Zug sieht der Bundesrat Zulassungen vor für spezialisierte, natürliche Feinde von KEF, Bananenschmierlaus und Edelkastaniengallwespe.
Wie oft Mais auf Mais?
Ein weiterer, bekannter Schädling ist der Maiswurzelbohrer. Mittlerweile tritt er regelmässig und verbreitet in der Schweiz auf, da jedes Jahr Käfer aus dem Ausland einfliegen. Somit kann er nicht mehr als Quarantäneorganismus behandelt werden. Stattdessen sollen für den Maiswurzelbohrer neu geregelte, national koordinierte Bekämpfungsmassnahmen gelten, wobei auch hier zwei Varianten in die Vernehmlassung gehen: Zum einen das generelle Verbot von Mais auf Mais oder maximal während zwei von drei Jahren Mais auf einer Fläche. Letzteres solle auf Futterbau spezialisierten Betrieben die nötige Flexibilität geben. Wie sich eine schweizweite Umsetzung punkto Maiswurzelbohrer-Population auswirken würde, ist nicht bekannt.
Erdmandelgras melden
In Luzern darf derzeit maximal zwei Jahre in Folge Mais auf einer Parazelle angebaut werden und es waren eigentlich Untersuchungen zu den Folgen geplant. Doch wegen geringen Käfereinflugs konnten sie nicht durchgeführt werden.
Auch gegen Erdmandelgras soll künftig national koordiniert vorgegangen werden. Im Verordnungspaket ist eine Befalls-Meldepflicht gegenüber Kantonen und Lohnunternehmern vorgesehen, ebenso eine Reinigungspflicht für mit Erdmandeln kontaminierte Maschinen. Fachleute haben in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass mangels Meldepflicht ein schweizweiter Überblick zum Auftreten des Erdmandelgrases fehle und das die Bekämpfung erschwere.
Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket läuft bis zum 1. Mai.
Punktierung reicht nicht
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Die Totalrevision der Tierzuchtverordnung ist im Rahmen der AP 22+ beschlossen worden und stellt laut Bundesrat die Zuchtprogramme ins Zentrum der Förderung. Zwar seien die Zuchtorganisationen «weitgehend frei» in der Ausgestaltung dieser Programme, die Verordnung gibt aber die Leitplanken vor: Es sei sicherzustellen, dass die Zuchtprogramme «angemessene Wirkungen in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Produktequalität, Tiergesundheit und Tierwohl, Ressourceneffizienz und Umwelt» zeigen.
Neue Anforderungen
Ausserdem will der Bundesrat mehr Wissenschaftlichkeit in der Tierzucht. Die Punktierung als Erfassung von Zuchtmerkmalen oder eine genetische Bewertung als Auswertungsmethode sieht er nicht als ausreichend an. Denn die Methoden müssten technischen, internationalen und wissenschaftlichen Anforderungen genügen.
Nicht mehr für PSR
Für Sportpferde soll es künftig keine Beiträge mehr geben, womit der Freiberger die einzige vom Bund geförderte Equidenrasse in der Schweiz wäre. Sportpferde würden höchsten indirekt zur nachhaltigen Landwirtschaft beitragen, so die Argumentation des Bundesrats. Das dürfte wenig umstritten sein, was in geringerem Masse für die Beschränkung von Finanzhilfen auf Zuchtorganisationen gilt. Das bedeutet, dass Beiträge an die Arbeit anderer Organisationen in der Erhaltungszucht wegfallen würden – namentlich auch an Pro Specie Rara (PSR). «Ohne Beteiligung einer Zuchtorganisation ist die Umsetzung der Resultate eines Erhaltungsprojekts kaum umsetzbar», heisst es zur Begründung.