WAK-S Die Zeichen stehen weiterhin auf Abschaffung der Acker-BFF Monday, 6. May 2024 Das in Landwirtschaftskreisen wohl meistdiskutierte Thema auf der Agenda der kommenden Sommersession dürfte die Pflicht zu 3,5 % Biodiversitätsförderflächen im Ackerbau (Acker-BFF) sein. Der Ständerat wird darüber entscheiden, ob sie nach der Verschiebung um ein Jahr nun 2025 in Kraft tritt – oder gar nie. Neben der Motion Grin, welche die Abschaffung bzw. Nicht-Einführung verlangt, sind zwei Motionen zur Anpassung der Acker-BFF-Pflicht traktandiert: Beide verlangen, weitere Elemente zu den 3,5 % anrechnen zu lassen. Sowohl die Vorstösse zur Anpassung als auch die Motion zur Abschaffung der Acker-BFF-Pflicht hat die grosse Kammer im Frühling angenommen.

«Vergeblich investiert»

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) empfiehlt dem Stöckli die Motion Grin zur Annahme, wie es auch der Schweizer Bauernverband tut, im Gegensatz zu IP-Suisse und Bio Suisse. Der Bundesrat hat das Szenario einer Nicht-Einführung der 3,5 % im Rahmen der Vernehmlassung zum Landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2024 durchgespielt und kommt zu dem Schluss, dass dadurch Kantone und Betriebe vergeblich investiert hätten. «Das würde eine Massnahme und deren Wirkung aufheben, die von Bundesrat und Parlament beschlossen und mehrfach bestätigt wurden», heisst es im erläuternden Bericht dazu. Und weiter: «Ohne Druck zur Umsetzung der Acker-BFF dürfte die beabsichtigte Verbesserung der Biodiversität im Ackerbau ausbleiben.» Damit bleibe auch das Defizit in diesen Gebieten bestehen und es werde weder ein Beitrag zur Zielerreichung im Bereich Risikoreduktion im Pflanzenschutz geleistet noch zur Reduktion der Nährstoffverluste. Daher hat der Bundesrat mit dem Verordnungspaket Vorschläge für eine Kompromisslösung vorgelegt; Acker-BFF sollen nur auf offener Ackerfläche umgesetzt werden müssen und nicht auf Betrieben mit mehr als 25 Prozent BFF auf ihrer LN. Ausserdem sollen weitere BFF-Typen wie z. B. Hecken als Acker-BFF gelten.

Keine rechtlichen Folgen

Würde der Ständerat nun die Motion Grin annehmen und die 3,5 %Acker-BFF kippen, hätte das bis auf den Wegfall der Pflicht im Vergleich zum heute geltenden Status quo keine rechtlichen Folgen. «Beiträge für die Acker-BFF wurden und werden weiterhin unabhängig von der Einführung der Anforderung an die 3,5 % bezahlt», sagt Florie Marion, Mediensprecherin des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW), auf Anfrage. Die Frage nach der Anrechnung weiterer Elemente als Acker-BFF würde allerdings hinfällig. «Es gälte wie bisher die ÖLN-Anforderung der 7 %BFF (respektive 3,5 % bei Spezialkulturen)», so Marion. Zahlen dazu, wie viele Acker-BFF 2023 bereits angelegt worden sind, gebe es bisher nicht.