Künftig erhalten Grundeigentümer, welche dem Kanton Land für öffentliche Zwecke wie Strassenbauten abtreten müssen, den dreifachen Schätzungswert gemäss bäuerlichem Bodenrecht. Auch der Bund wendet seit Jahren diese Praxis an. Und aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung gilt die bessere Entschädigung nicht nur für kantonale, sondern auch für kommunale Projekte.
Verdreifachung, wie Bund
Bisher wurde nur der Schätzwert bezahlt, maximal neun Franken pro m2. Allerdings zahlten schon bisher einige Gemeinden freiwillig mehr, und Spitzenreiter bezüglich Landentschädigung ist Zug mit 80 Franken pro m2.
Neben der Entschädigung wurden auch Landerwerbsverfahren angepasst. So werden künftig Grundeigentümer früher einbezogen. Sie sollen schon vor der öffentlichen Auflage eines Strassen- oder Wasserbauprojektes einen Entwurf des Landerwerbsvertrags mit der Entschädigungsregelung erhalten. Das war bisher nicht der Fall und führte zu viel Frustration, weil Bauern oft erst sehr spät erfuhren, dass der Staat für Projekte Kulturland beanspruche.
LBV zufrieden
Die Botschaft der Regierung war deshalb im Kantonsrat unbestritten, und dieser Luzerner Kantonsrat genehmigte letzte Woche die gesetzlichen Anpassungen beim Enteignungsgesetz und beim Strassen- und Wasserbaugesetz deutlich, mit 99 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung.
Die Vorlage basierte auf drei für erheblich erklärten Vorstössen im Kantonsrat aus der Juni-Session 2021. Und auch der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) forderte seit Jahren einen früheren Einbezug der Grundeigentümer und eine bessere Landentschädigung.