Der Solothurner Bauernverband (SOBV) fordert im Rahmen der Vernehmlassung zur Totalrevision des Solothurner Waldgesetzes die Einführung der statischen Waldgrenze, dies schreibt der SOBV-Geschäftsführer Edgar Kupper in einem Artikel, der auf der Website des Solothurner Bauernverbands ersichtlich ist.
Zulasten der Nutzfläche
So hat die bisher angewandte dynamische Waldgrenze im Kanton Solothurn laut Edgar Kupper dazu beigetragen, dass sich die Grenzen zwischen Kulturland und Waldfläche teilweise verschoben haben. Zwischen 1976 und 2022 habe der Wald im Kanton Solothurn gemäss eidgenössischer Forststatistik stark zugenommen, im Privatwald um 552 ha und im öffentlichen Wald um 463 ha, was ungefähr einer Zunahme von 1 % der Waldfläche zulasten der landwirtschaftlichen Nutzfläche entspreche.
Die überdurchschnittliche Zunahme des Waldes finde gemäss den Daten des Amts für Wald, Jagd und Fischerei grossmehrheitlich in ländlichen Gebieten statt, vor allem im Jura, wo ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebiete eingewachsen seien, heisst es weiter im Artikel. Die Einführung der statischen Waldgrenze auch ausserhalb des Siedlungsgebiets werde verhindern, dass durch Sträucher und Bäume einwachsende Landfläche mit der Zeit rechtlich zu Waldfläche überführt wird. Die eingewachsenen oder einwachsenden Flächen könnten bei statischer Waldgrenze zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgeschnitten werden und als Wytweide, Weide, Matte oder Acker wieder landwirtschaftlich genutzt werden.
Eine hohe Artenvielfalt
Die Flächen entlang von Waldsäumen mit Einbuchtungen und Einzelbäumen und Sträuchern eignen sich gemäss Edgar Kupper in besonderem Masse als Biodiversitätsförderflächen, da sie über eine besonders hohe Artenvielfalt verfügen. Die statische Waldgrenze erlaube die Entstehung von interessanten Lebensräumen am Waldrand, weil die Bewirtschafter nicht ständig befürchten müssen, LN zu verlieren, wenn sie der Waldrandpflege über eine gewisse Zeitspanne weniger Beachtung schenkten. Die Festlegung der statischen Waldgrenze werde einen nicht zu unterschätzenden einmaligen Aufwand auslösen und soll daher über eine längere Zeitdauer hinweg pragmatisch umgesetzt werden. Die Vorgehensweisen und Erfahrungen anderer Kantone, welche die statische Waldgrenze auch ausserhalb des Siedlungsgebiets eingeführt haben, wie beispielsweise der Kanton Thurgau, sollen herangezogen werden, um die Umsetzung im Kanton Solothurn praxistauglich, kostengünstig und möglichst effizient umzusetzen. Der SOBV sei überzeugt, dass sich die Investition für die Einführung der statischen Waldgrenze lohne, da der Vollzug einfacher werde und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten stark zunehme.
Ins Waldgesetz aufnehmen
Viele Weiden, vor allem im Solothurner Jura, grenzen an Wald. Historisch seien einige kleinere Waldpartien, Weiden mit vielen Einzelbäumen oder Waldzungen und Hecken der Weide zugeschlagen, so Edgar Kupper. Dies minimiere den Arbeitsaufwand für das Erstellen von Zäunen und sei auch förderlich für das Tierwohl, da den Tieren bei Hitze oder Schlechtwetter der Schutz der Bäume zur Verfügung stehe. Im Waldplan und bei der Festsetzung der statischen Waldgrenze soll auf diese historisch gewachsene Gegebenheit Rücksicht genommen werden und die Zaungrenze oder Forstgrenze entsprechend festgelegt werden, schreibt Kupper weiter. Ebenso soll der Begriff der «Wytweiden» ins Solothurner Waldgesetz aufgenommen werden.
Gemäss der vorliegenden Vernehmlassungsunterlage will der Regierungsrat den Fahrradverkehr ausserhalb der befestigten Waldwege verbieten oder nur einige wenige Wege oder Routen im Wald für den Fahrradverkehr zulassen. Eine gewisse Kanalisierung des Fahrrad- oder Bikeverkehrs, vor allem an stark frequentierten Hotspots, sei auch aus Sicht der Landwirtschaft, welche ebenfalls Waldbesitzer ist und an sehr vielen Orten direkt an den Wald grenzt, sinnvoll. Für den SOBV sei klar, dass eine rechtlich definierte Lenkung des Fahrradverkehrs im Wald nicht flächendeckend umgesetzt und durchgesetzt werden könne, so wie das im Gesetzesentwurf vorgesehen ist.
Sich auch einbringen können
Wahrscheinlich sei eine Positiv- oder Negativplanung vor allem in stark frequentierten Gebieten angebracht, schreibt Edgar Kupper dazu. In allen anderen weniger frequentierten und weniger problematischen Gebieten sei es ausreichend, wenn die verschiedenen Nutzer sich auf einen Verhaltenskodex, auf eine Charta oder dergleichen einigten und diese in Zusammenarbeit mit den Betroffenen (Waldbesitzer, Landwirtschaft, Naturschutzorganisationen, Jagd, Solothurner Wanderwege usw.) erarbeiteten. Bike- und Velorouten und dergleichen führten oft über angrenzende Landwirtschaftsflächen. Daher verlangt der SOBV, dass bei einer allfälligen Festlegung von Fahrrad- und Bikerouten oder bei der Erarbeitung einer Charta die Landwirtschaft (SOBV, landwirtschaftliche Bezirksvereine, Grundeigentümer und Bewirtschafter) ebenfalls eingebunden werden und sich einbringen können.