Mitte Juni hatte der Luzerner Regierungsrat das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss» bewilligt. Eingegangen waren dagegen 56 Einsprachen, 23 davon konnten im Rahmen von Verhandlungen gütlich erledigt werden. Mit 33 fand aber keine oder nur eine teilweise Einigung statt.

Ans Kantonsgericht

Der Regierungsrat hat diese Einsprachen deshalb abgelehnt, diesen blieb der Weiterzug ans Kantonsgericht. Gemäss Medienmitteilung des Kantons sind offenbar innerhalb der Rechtsmittelfrist sechs Beschwerden gegen die Projektbewilligung eingereicht worden. Erst wenn die Projektbewilligung rechtskräftig ist, kann der Baukredit dem Kantonsrat und danach dem Volk vorgelegt werden. Der Regierungsrat sei zuversichtlich, dass das Kantonsgericht das Projekt stützen werde und der dringend notwendige Hochwasserschutz baldmöglichst gewährleistet werden könne, heisst es in der Mitteilung.

Die Bauzeit beträgt voraussichtlich zwölf Jahre, es wird mit Kosten von gegen 200 Millionen Franken für das Generationenprojekt gerechnet.

Immer wieder hingewiesen wurde in den vergangenen Jahren auf das Jahrhundert-Hochwasser an der Reuss 2005, welches grosse Schäden verursachte. Seither wurden allerdings auch an der zufliessenden Emme wie beim Reusswehr in Luzern beim Ausfluss aus dem Vierwaldstättersee zahlreiche bauliche Massnahmen gegen solche Ereignisse realisiert.

Neue Erholungsräume

Mit dem Reuss-Projekt soll nicht nur der Hochwasserschutz besser gewährleistet werden, sondern der Gewässerraum ökologisch aufgewertet und die Lebensqualität der Bevölkerung gesteigert werden, indem neue Erholungsräume geschaffen werden. Seitens der Land- und Waldeigentümer, darunter auch zahlreiche Bauernbetriebe, gibt es seit Jahren Opposition gegen das schon 2016 erstmals aufgelegte Projekt.

Kritisiert wird der hohe Verlust an Kulturland. In einigen Fällen sind offenbar die Entschädigung und der Realersatz noch nicht gelöst, dazu laufen seit Jahren parallel Verhandlungen im Rahmen des Landerwerbsverfahrens.