In Gossau darf eine Firma aus Wädenswil eine Bodenaufwertung auf einer Landwirtschaftsparzelle nicht ausführen. Das entschied das Bundesgericht Mitte November 2023 und gab damit den Vorinstanzen recht. Die Zürcher Baudirektion hatte argumentiert, die rund sieben Hektaren hätten Potenzial für die Regeneration als Feuchtgebiet.
Diskussion um Landwert
Das Bundesgericht folgte der Argumentation des Baudepartements, mit der Terrainaufschüttung würde dieses Potenzial verloren gehen. Marco Pezzatti, Chef des Amts für Landschaft und Natur (ALN), sagt: «Wir sind froh, dass nun eine letztinstanzliche Klärung zu diesem Fall vorliegt. Dies dient uns als Leitschnur für zukünftige Interessenabwägungen.»
Pezzatti sieht das ALN und die Baudirektion bestätigt. Unter anderem habe das Bundesgericht bekräftigt, dass die PPF wie bisher landwirtschaftlich genutzt werden könnten. Dies habe die Baudirektion stets so kommuniziert. Man prüfe aber, wie Moorregenerationen auf diesen Flächen gezielt gefördert werden könnten, auch unter Einbezug von finanziellen Anreizen. Für die Extensivierung oder Regeneration einer Potenzialfläche können jährliche Entschädigungen bis zu Fr. 67.–/a ausbezahlt werden. Ob eine PPF-Festlegung über die Jahre eine materielle Enteignung mit Entschädigungsfolgen darstelle, werde aktuell rechtlich geprüft.
Diskussion um PPF
Die Fläche ist im GIS als prioritäre Potenzialfläche für Feuchtgebiete (PPF) eingetragen. Auch dazu nimmt das Bundesgericht Stellung. Weder die Aufnahme des Perimeters in die PPF-Karte noch die Bestrebungen des Kantons Zürich im Zusammenhang mit seinem Naturschutz-Gesamtkonzept habe eine erkennbare unmittelbare Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung zur Folge. Die Flächen könnten weiterhin landwirtschaftlich bearbeitet werden. Von einem generellen Verbot von Bodenverbesserungen könne keine Rede sein. Dasselbe gelte für den Unterhalt der bestehenden Drainagesysteme.
Dieser Passus spielt dem Zürcher Bauernverband (ZBV) in die Hände. In einer Medienmitteilung äussert sich der Verband wie folgt:
«Der ZBV sieht die Baudirektion in der Pflicht, Entschädigungsforderungen aufgrund von Unterhaltsarbeiten Folge zu leisten, bis eine Verbindlichkeit vorliegt.»
Medienstelle Zürcher Bauernverband
Die heutige Praxis, dass der PPF-Eintrag im GIS automatisch Bodenaufwertungen verunmögliche und die Streichung der finanziellen Beiträge zur Sanierung der Drainagen mit sich ziehe, werde im Urteil als rechtswidrig dargestellt.
IG Pro Kulturland will Neustart bei PPF
Elmar Hüppi, Präsident der IG Pro Kulturland, sagt zum Urteil: «Wieder einmal mehr wurde der Naturschutz gegenüber der Landwirtschaft priorisiert.» Die Bauern sollten bestimmen können, wo die 1300 ha PPF ausgeschieden werden, findet Hüppi.
«Es gäbe genügend geeignete Flächen und es würden sich Bauern finden, die ihr Land zur Verfügung stellen würden.»
Elmar Hüppi, Präsident IG Pro Kulturland
Hüppi verlangt, dass der Kanton über die Bücher geht und in der ganzen Sache mit den PPF noch mal bei null beginnt.
Dieser Forderung erteilt Marco Pezzatti eine Absage und sagt: «Die Festlegung der PPF hat den Status einer Fachkarte. Es entspricht dem üblichen Vorgehen, dass solche Fachplanungen noch ohne die Anhörung von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erstellt werden.» Die Bezeichnung der PPF habe aber auch zur Folge, dass auf allen übrigen Flächen bei Projekten für landwirtschaftliche Bodenverbesserungen kein Naturschutzpotenzial geltend gemacht werde.

