«Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» lautete der Auftrag einer Kommissionsmotion, die der Bundesrat nun mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren umsetzt. Folgendes muss demnach ab 2027 auf dem Produkt deklariert werden:

  • Rindfleisch: Betäubungsloses Kastrieren oder Enthornen.
  • Schweinefleisch: Kastration, Schwanzkupieren oder Zähne-Abklemmen ohne Betäubung.
  • Eier und Hühnerfleisch: Schnabelkupieren ohne Schmerzausschaltung.
  • Froschschenkel: Gewinnung ohne Betäubung.
  • Gänsefleisch und -leber: Aus Stopfmast.

Betroffen von der neuen Kennzeichnungspflicht sind alle Anbieter der genannten Lebensmittel, etwa Gastronomie oder Detailhandel. Die neuen Angaben müssen immer (auch im Offenverkauf) schriftlich kenntlich gemacht werden.

Nichts zum Pflanzenschutz

Im Vernehmlassungsentwurf war noch vorgesehen, auch pflanzliche Produkte besser zu kennzeichnen. Es sollte deklariert werden, wenn sie aus einem Land stammen, in dem die Anwendung gefährlicher Pflanzenschutzmittel (PSM) nicht verboten ist. «Diese Regelung erwies sich als verwirrend für die Konsumierenden», schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Denn es hätte auch Bioware deklariert werden müssen, obwohl sie grundsätzlich ohne solche PSM produziert werde. «Daher wird auf diese Deklarationspflicht verzichtet.»

Keine neue Herkunftsangabe

Die genauere Herkunftsdeklaration für Zutaten in Lebensmitteln hat es ebenfalls nicht durch die Vernehmlassung geschafft. Die vorgesehenen Bestimmungen wären weiter gegangen als jene in der EU, begründet des BLV. «Unternehmen hätten die Kennzeichnung von importierten Lebensmitteln dadurch speziell für die Schweiz anpassen müssen.» Der Bund werde nun einen Vorschlag erarbeiten, der keine zusätzlichen Differenzen zur EU schafft.