Die Basiskonferenz des Verbandes Thurgauer Landwirtschaft sorgte für rege Diskussionen. Zusammengestellt hatte das Programm Andreas Braun. «Die Schlinge um unseren Hals zieht sich wegen der Agrarpolitik mehr und mehr zu», brachte es Peter Haldemann auf den Punkt – zum einen wegen der immer restriktiveren Vorschriften, zum anderen wegen des Rückgangs der Bundesgelder.
Bund setzt Rotstift an
So sank 2023 die Beitragssumme an die Thurgauer Betriebe durch die Senkung des Versorgungssicherheitsbeitrags um rund 1 Million Franken. «Der Betrag wäre noch höher ausgefallen, hätten sich nicht so viele an den neuen Programmen im Rahmen des Verordnungspakets Parlamentarische Initiative beteiligt», sagte Sebastian Menzel vom Landwirtschaftsamt. Am meisten Beiträge wurden mit Bodenfruchtbarkeit und Herbizidverzicht reingeholt.
2024 droht neues Ungemach.Finanzministerin Karin Keller-Sutter will die Ausgaben für Landwirtschaft und Ernährung um 2,8 % reduzieren. Laut Menzel soll der Basisbeitrag auf 600 Franken reduziert werden. Gesenkt werden auch die BTS-Beiträge und der Beitrag Nutzungsdauer Kühe – notabene, bevor er überhaupt eingeführt ist. Auch für Q1-Beiträge wird es immer enger. Hoffnung setzen die Thurgauer auf das im Oktober gewählte Parlament.
«Das hat mich radikalisiert»
Ein besonderes Ärgernis sind die 3,5% Acker-BFF. Trotz aller Widerstände liess das Bundesamt für Landwirtschaft nicht mit sich reden und beharrte auf deren Einführung per 2024. «Das hat mich radikalisiert. Die Motivation, mehr zu machen als das Minimum, wird mit solchen Vorschriften abgewürgt», machte Peter Haldemann seinem Ärger Luft. Er ist seit 20 Jahren Biobauer. «Die 80 Bäume, die ich in den letzten drei Jahren gepflanzt habe, sollen wertlos sein?», fragte er rhetorisch. Gegen die Erfahrungen, die man vor 15 Jahren mit den Blühstreifen gemacht habe, sei er immer noch am Ankämpfen. «Kamille ist bei uns im Bio-Ackerbau extrem schwer zu bekämpfen», so Haldemann.
Er war nicht der Einzige, der seinen Unmut äusserte. Auch Mathias Roth vom Agroberatungsverein Güttingen und Umgebung ärgerte sich: «Wir Landwirte werden nach und nach mit solchen Vorschriften entmündigt. Unsere Bemühungen für Q2 werden nicht mal anerkannt.» Maja Grunder, Präsidentin VTL, hielt fest: «Das BLW arbeitet gefühlt eher gegen uns als für die Landwirtschaft.»
Die Bauernfamilien setzen auf Ostschweizer Politiker. Ständerätin Esther Friedli verlangt in ihrer Motion die Verschiebung der 3,5 % Acker-BFF um ein Jahr. Im Nationalrat ist zudem die Motion von Martin Haab und Manuel Strupler hängig. Haab fordert ebenfalls eine Verschiebung, während Strupler will, dass man Q2-Wiesen und -Hecken an die Acker-BFF anrechnen solle.
Besser nicht eingeführt
«Sollen wir jetzt BFF-Saatgut bestellen oder nicht?», fragte Maja Grunder. Nationalrat Manuel Strupler ist optimistisch, dass die Räte einer Verschiebung der 3,5% Acker-BFF zustimmen werden – also zuwarten mit Saatgutbestellungen. Strupler bemerkte, dass Bundesrat Guy Parmelin dann halt etwas Gas geben und auf Ende Jahr den Verordnungstext streichen und anpassen müsse. «Sowieso», meinte Strupler, «gibt diese Massnahme wenig Sinn und hätte am besten gar nicht eingeführt werden sollen.» Wer die Massnahmen schon umgesetzt habe, werde aber natürlich so oder so dafür entschädigt.
Durchleitungen: Was alles schieflaufen kann
[IMG 2] Die Bewilligungspraxis für Erdbewegungen und Bodenaufschüttungen im Kanton Thurgau ist restriktiv. Schäden durch unsachgemässes Vorgehen sind kaum zu korrigieren.
Peter Zurbuchen ist ursprünglich gelernter Landmaschinenmechaniker und Landwirt, heute Geschäftsführer der Zurbuchen Bodenschutz GmbH in Lippoldswilen. Er hat schon einiges angetroffen, was beim Bau von Erdleitungen schieflaufen kann.
«Versprochen wird seitens der Unternehmen viel, aber …», meinte er vielsagend und zählte an der Basiskonferenz Beispiele auf:
- Drainagen getrennt und den Graben einfach aufgefüllt.
- Boden als Mix eingefüllt. Steine unter den Humus gemischt.
- Oberboden mit Kies, Vlies oder Unrat vermischt.
- Termine nicht eingehalten.
- Bodenarbeiten bei schlechtem Wetter ausgeführt und Staunässe und Verdichtungen zurückgelassen.
Auch käme es zu Folgeschäden, wenn beispielsweise durch zurückgelassenes Eisen oder Absperrlatten ein Mähwerk kaputtginge. Niemand übernehme die Haftung, wenn solche Schäden vertraglich nicht im Vorhinein vereinbart worden seien. Im Nachhinein den Beweis zu erbringen, sei schwierig. Vor dem Start der Bauarbeiten muss also detailliert geregelt werden, wer bei Schäden haftbar ist und wer bezahlt. Das legte Zurbuchen den Landwirten ans Herz.
An der Basiskonferenz gab es einen Tipp seitens der Teilnehmer. Man könne sich an SBV Agriexpert wenden. Nebst den Entschädigungsansätzen für Schächte und erdverlegte Leitungen prüfe Agriexpert vor Abschluss die Verträge, sodass diese nicht zum Nachteil der Bauern ausfallen.
