Das umfangreiche Verordnungspaket 2024 enthält vieles, das noch nicht nächstes Jahr in Kraft tritt. Per 2025 wird aber die Strukturverbesserungs-Verordnung umfassend revidiert (siehe unten). Es handelt sich dabei um Beschlüsse, die das Parlament im Rahmen des AP-22+-Mini-Pakets gefällt hat, ebenso wie z. B. die neue Prämienverbilligung für Ernteversicherungen.

Für den Markt

Neben Politik und Verwaltung waren auch die Branchen 2024 aktiv.

  • Fleisch: Ab 2025 Bestimmung des Alters von Rindvieh und Schafen durch kalendarisches Alter statt anhand der Anzahl Schaufeln.
  • Gemüse: Per 2025 treten für 24 Gemüsearten neue oder angepasste effektive Bewirtschaftungsphasen in Kraft, während derer die Inlandproduktion höheren Zollschutz geniesst.
  • Eier: Gallo Suisse hat eine Branchenlösung zum Kükentöten verabschiedet. Der Bio-Bereich setzt auf die Aufzucht von Bruderhähnen und Zweinutzungsrassen, für die konventionelle Produktion kommt die Geschlechtsbestimmung im Ei. Junghennen werden dadurch drei Franken teurer, der Aufpreis soll aber gemeinsam getragen werden.
  • Importe: Eine neue Staffelung des Teilzollkontingents für Konsumeier soll dafür sorgen, dass zu den Nachfragespitzen um Ostern und Weihnachten der Markt gut versorgt werden kann.
  • Milch: Die Branchenorganisation Milch (BOM) hat ihr Fonds-Reglement revidiert. Die Änderungen treten per 2025 vollumfänglich in Kraft und sollen es der Branche ermöglichen, den Markt zu stabilisieren.

Zum Thema Markt ist noch zu erwähnen, dass ab nächstem Jahr eine halbierte Wertfreigrenze gilt. Einkaufstourist(innen) können also noch für 150 Franken pro Person und Tag ennet der Grenze steuerfrei einkaufen.

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Digiflux aufgeschoben

Mit der Parlamentarischen Initiative zu den Absenkpfaden Pflanzenschutzmittel (PSM) und Nährstoffe hat das Parlament eine Mitteilungspflicht beschlossen. Um diese umzusetzen, arbeitet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) an der Plattform Digiflux. Im Mai hat das BLW nach dem Austausch mit künftig Meldepflichtigen mitgeteilt, die Pflicht werde ein Jahr später eingeführt (ab 2026 für den Handel und ab 2027 für die Anwender, Letzteres betrifft nur PSM).

Nicht für Landwirte?

Wie es damit weitergeht, ist nun allerdings nicht so klar. Denn der Nationalrat hat die Motion Kolly angenommen, die Landwirte ganz von der Verwendung von Digiflux ausnehmen will. Noch muss der Ständerat darüber entscheiden und laut BLW laufen die Arbeiten an der Plattform bis dahin wie geplant weiter.

2025 keine Meldungen

Um die vereinfachte Mitteilungspflicht allenfalls nach der vorgesehenen dreijährigen Einführungsphase weiterzuführen, müsste das Gesetz geändert werden. Wie ein Rechtsgutachten im Auftrag des BLW ergab, wäre diese Lösung quasi einfacher als das Gesetz erlaubt.

Was aktuell feststeht: Digiflux wird auch im nächsten Jahr zu reden geben und 2025 müssen weder Handel noch Anwender Meldungen erfassen.