Aktualisiert Abstimmungen Das Klimaschutz-Gesetz wird angenommen, die Stromproduktion aufgegleist Sunday, 18. June 2023 Nach zweijähriger Beratung des CO2-Gesetzes im Parlament schickt der Bundesrat die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung. Das Ziel ist eine Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses der Schweiz um 50 Prozent bis 2030, gemessen am Wert von 1990. Zwei Drittel dieser Reduktion müssen dabei im Inland stattfinden, so der Beschluss des Parlaments.

Es bleiben 12 Prozent

Im Gegensatz zum Klima- und Innovationsgesetz (KIG, siehe Kasten) schlägt der Bundesrat in seiner CO2-Verordnung neben Reduktionsrichtwerten für Gebäudesektor, Verkehr und Industrie auch solche für den Sektor «Übrige» vor, zu dem die Landwirtschaft gehört. Insbesondere die Landwirtschaft solle damit ebenfalls zu den Zielen des CO2-Gesetzes beitragen, heisst es im Erläuternden Bericht. «Spezifische Massnahmen zur Reduktion der Emissionen in der Landwirtschaft sind jedoch in der vorliegenden Verordnung nicht vorgesehen und sind Sache der Agrarpolitik», schreibt das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Bei einem Richtwert von -25 Prozent Treibhausgas-Emissionen bis 2030 und einem Stand von bisher -13 Prozent bis 2022 bleibt eine Reduktion um 12 Prozent zu bewerkstelligen. Allerdings sitzt bei diesem Ziel die Abfallwirtschaft (ohne Kehrichtverbrennung) mit der Landwirtschaft im selben Boot und auch die Emissionen synthetischer Gase gehören zum Sektor «Übrige».

Die Anpassung fördern

Einen wichtigen Teil der CO2-Verordnung bilden Fördermassnahmen, die zur Anpassung an den Klimawandel oder der Vermeidung von Schäden beitragen sollen. Schäden durch Massenbewegungen infolge des auftauenden Permafrosts und schmelzender Gletscher werden ebenso genannt wie solche wegen häufigerer oder intensiverer Hochwasserereignisse oder durch verstärkte Trockenheitsperioden, veränderte Lebensräume oder Artenzusammensetzung. Der Bund will entsprechende Massnahmen finanziell unterstützen, indem er die Erlöse aus der Versteigerung von Emissionsrechten dafür einsetzt. Folgendes soll gemäss Bericht unter anderem davon profitieren können:

  • Multifunktionale, naturnahe Retentionsflächen
  • Naturnahe, dezentrale Bewirtschaftungskonzepte für Regenwasser
  • Einsatz trockenheitstoleranter landwirtschaftlicher Kulturen
  • Klimaresistente Bewirtschaftungsformen von arten- und strukturreichen Wäldern

Wirkung mit Indikatoren nachweisen

Der Vollzug dieser Förderungsmassnahme werde beim Bafu liegen, entsprechende Gesuche wären bei diesem Bundesamt einzureichen. Adressaten der Finanzhilfe seien z. B. Kantone, Gemeinden, Regionen, Verbände, Unternehmen oder Vereine, die Anpassungsmassnahmen planen, entwickeln oder umsetzen möchten. Um tatsächlich Gelder zu erlangen, müsse aufgezeigt werden, wie dereinst mittels Indikatoren die Wirkung der geförderten Massnahme nachweisbar wäre. Maximal die Hälfte der anrechenbaren Kosten dürfte auf diese Weise via Bund gedeckt werden.

Geld für jene, die Biogas einspeisen

Das CO2-Gesetz sieht weiter ein neues Instrument zur Förderung der Produktion erneuerbarer Gase vor, finanziert via CO2-Abgabe. «Infolge der sehr beschränkten zur Verfügung stehenden Mittel wird diese Förderung auf Biomethananlagen eingeschränkt», schreibt das Bafu zur Konkretisierung auf Verordnungsebene. Gemeint sind Biogasanlagen, die ihr Gas in Erdgasqualität (also zu Biomethan) aufbereiten und es dann entweder ins Gasnetz einspeisen oder lokal als Treibstoff verwenden. Solche Anlagen sind in der Schweiz bisher ziemlich selten, stromproduzierende Biogasanlagen kämen aber bereits heute in den Genuss einer Förderung im Rahmen des Netzzuschlagsfonds. Je nach Kapazität der Aufbereitungsanlage sind pro Normkubikmeter Biomethan/h 2000 bis 8000 Franken vorgesehen, weiter soll es finanzielle Unterstützung für erhebliche Erweiterungen bestehender Anlagen bis zu 30 Prozent der anrechenbaren Kosten oder maximal 2,8 Millionen Franken geben.

Hohe Anforderungen für Bescheinigungen

Um die gesteckten Reduktionsziele zu erreichen, können anerkannte Emissionsverminderungen aus Projekten oder Programmen einen Beitrag leisten. Werden die strengen Vorgaben erfüllt, gibt es entsprechende Bescheinigungen, die beispielsweise Importeure fossiler Treibstoffe zur Erfüllung ihrer Kompensationspflicht kaufen können. Hier sieht das Bafu eine weitere Möglichkeit, wie die Landwirtschaft vom CO2-Gesetz profitieren könnte.

Mindestens 30 Jahre

Es dürfte aber schwierig sein, allen Anforderungen gerecht zu werden. So muss die zu bescheinigende Emissionsminderung oder Erhöhung der Senkenleistung «nachweisbar und quantifizierbar» und mittels Messungen zu bestätigen sein. Pflanzenkohle, der man ein grosses Potenzial zur Speicherung von Kohlenstoff im Boden zuschreibt, müsse zu diesem Zweck z. B. von nachgewiesener und garantierter Qualität sein und eine Dünger-Bewilligung haben. Bei Kohlenstoff-Speicherprojekten wäre gemäss neuer CO2-Verordnung sicherzustellen und «nachvollziehbar darzulegen», dass bis mindestens 30 Jahre nach Wirkungsbeginn der Kohlenstoff gespeichert bleibt. Die geologische Speicherung im Untergrund ist da klar im Vorteil gegenüber Ansätzen der Humuswirtschaft.

Die Vernehmlassung zur CO2-Verordnung läuft bis Mitte Oktober 2024.

Klima- und Innovationsgesetz versus CO2-Gesetz

Das CO2-Gesetz – und damit die nun in der Vernehmlassung befindliche CO2-Verordnung – gilt als ein wichtiger Teil der Umsetzung des Klima- und Innovationgesetzes (KIG), das vom Schweizer Stimmvolk im letzten Sommer angenommen worden ist. Im KIG ist das Ziel verankert, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Netto Null zu reduzieren. Dafür gibt es Zwischenziele und Richtwerte für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie.