«Ich habe erst bei der Auflage der Ortsplanung gesehen, dass mein Betrieb in einer Grundwasserschutzzone liegt», sagt Landwirt X. (Name der Redaktion bekannt). Weil er nach der Pensionierung seinen Betrieb verkaufen will, befürchtet er deswegen einen Wertverlust. Bei Landwirt Y. wurden kürzlich vom Kanton Bohrungen auf seinem Betrieb angekündigt, um den Grundwasserspiegel zu messen. Gleich mehrere verunsicherte Bauern hätten sich in letzter Zeit beim Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) gemeldet. Im aktuellen «Buure Info» des LBV von Ende November ist zu lesen, dass offenbar im Rahmen der laufenden Erarbeitung der kantonalen Wasserstrategie auch Probebohrungen gemacht würden, um das tatsächliche Potenzial in den vorher ausgeschiedenen Grundwassergebieten abschätzen zu können.
Karten konsultieren
Gebiete, wo Wasser schützenswert ist, sind in der kantonalen Gewässerschutzkarte eingetragen und werden laufend aktualisiert. Im Rahmen von vielen laufenden kommunalen Nutzungsplanungen finden sie nun Eingang in die Zonenkarten der Gemeinden und überraschen offenbar einige betroffene Grundeigentümer. Laut Abklärungen des LBV seien aber derzeit keine Bewirtschaftungsauflagen in provisorischen Grundwasserschutzarealen zu befürchten. Und provisorische Schutzzonen seien nicht rechtskräftig. Es sei aber wichtig, dass die Eigentümer wüssten, ob ihr Grundstück allenfalls in einem solchen Areal oder einer solchen Zone liege, findet der LBV und ruft dazu auf, die entsprechende Karte zu konsultieren. Erst wenn vonseiten des Kantons eigentümerverbindlich eine Änderung der aktuellen Situation vorgenommen wird, bestehe die Möglichkeit, Einsprache zu erheben.
Die Gewässerschutzkarten im Geoportal des Kantons würden die nutzbaren Grundwasservorkommen, die oberirdischen Gewässer- und Uferbereiche, die Grundwasserschutzzonen und -areale, die mittleren Grundwasserspiegel und die Mächtigkeit des Grundwassers anzeigen, heisst es auf der entsprechenden Website des Kantons.
Der planerische Schutz der Gewässer umfasse die besonders gefährdeten Gewässerschutzbereiche, die Grundwasserschutzzonen, die Grundwasserschutzareale und die übrigen Bereiche. Sie alle sind in der entsprechenden Karte eingetragen. Je nach Ausscheidung besteht eine Bewilligungspflicht für Bauten, Bohrungen oder Lager. In Schutzzonen sind menschliche Aktivitäten nur eingeschränkt erlaubt. Dort können Auflagen und Bewirtschaftungseinschränkungen rechtskräftig verfügt sein. Gemäss der aktuellen Karte sind vielerorts Schutzzonen wie auch Grundwasserschutzareale aber bisher nicht verfügt, sondern erst provisorisch.
Zuströmbereiche ausscheiden
Das bestätigte schon eine Umfrage bei den Kantonen in einem Bericht des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) von 2018. Es gebe noch einige Trinkwasserfassungen, deren Schutzzonen unzulänglich seien. Und in vielen Kantonen gebe es Nutzungskonflikte, da mit dem wachsenden Siedlungsdruck sogar Bauprojekte innerhalb von Schutzzonen zugelassen wurden. Das habe teils dazu geführt, dass deswegen Trinkwasserfassungen aufgegeben werden mussten. In planerischen Prozessen sei der Grundwasserschutz häufig erst spät berücksichtigt worden. Um die Qualität von Trinkwasser aus Grundwassergebieten zu sichern, würden alleinige Schutzzonen nicht genügen. So müssten, wie im Gewässerschutzgesetz bereits 1998 vorgesehen, auch die Zuströmbereiche ausgeschieden werden. Und wenn bei Wasserfassungen Grenzwerte überschritten würden, müssten die Behörden auch Massnahmen in den Zuströmbereichen festlegen, um die Belastung zu senken, heisst es in einem Bericht des Bafu.
Im Schnitt stammt Schweizer Trinkwasser zu 20 Prozent aus Seewasser, 80 Prozent hingegen von Grundwasser, und dessen Schutz beginne über dem Boden.
Hier geht es zur besagten Karte
https://map.geo.lu.ch/gewaesser/schutz