Am 9. Juni 2024 entscheidet die Stimmbevölkerung aufgrund des Referendums über das neue Stromgesetz. Dieses soll auch dazu beitragen, dass mehr grössere Solaranlagen auf Scheunendächern erstellt werden.
Wie beurteilt CKW die aktuellen Rahmenbedingungen für grössere PV-Anlagen auf Bauernhöfen, welche nicht nur für Eigenbedarf produzieren wollen?
Simon Schärer: Mit dem Zusammenschluss für den Eigenverbrauch (ZEV) bieten sich schon heute Möglichkeiten, den selbst produzierten Strom an weitere Nutzer verkaufen zu können. Dazu darf allerdings das Verteilnetz bisher nicht genutzt werden. Mit dem Stromgesetz werden die Möglichkeiten für die Produzenten und Konsumenten verbessert. Denn die neue Lokale Elektrizitätsgesellschaft (LEG) geht einen Schritt weiter: Es kann neu auch das bestehende Netz genutzt werden, und zwar für den selbst erzeugten Strom zu einem reduzierten Netztarif.
Bei der LEG soll es künftig möglich sein, das Netz zu einem vergünstigten Tarif zu nutzen. Diskutiert wird ein Abschlag von 30 Prozent. Was würde das somit bei Nutzung des CKW-Netzes bedeuten?
Gemäss Verordnungsentwurf wird der Abschlag nur auf dem reinen Netznutzungsentgelt berechnet (ohne Kosten von Systemdienstleistungen, Stromreserve, Netzzuschlag und Abgaben an Gemeinwesen). Im Falle von CKW sind dies derzeit 9,4 Rappen. Bei einem Abschlag von 30 Prozent würde die Netznutzung für den internen Stromaustausch in der LEG somit noch rund 6,6 Rappen kosten.
Solarfachleute mahnen die Bauern, eher zuzuwarten beziehungsweise nur für den Eigenverbrauch PV zu Bauen. Dies, weil die Modulpreise noch weiter sinken würden und die Investitionssicherheit künftig eher grösser werde. Was rät CKW?
Die Preisentwicklung lässt sich schwer abschätzen. Es ist korrekt, dass die Modulpreise in den letzten Jahren günstiger geworden sind und eventuell noch weiter fallen werden. Auf der anderen Seite sind weitere Komponenten einer PV-Anlage eher teurer geworden. Gerade in Phasen mit hohen Energiepreisen lohnt es sich durchaus, nicht länger mit der Realisierung zu warten, sondern eigenen Strom nutzen zu können. Mit der Dimensionierung auf den Eigenverbrauch vergibt man sich für die Zukunft mehrere Chancen. Einerseits kann der Eigenverbrauch auf dem Landwirtschaftsbetrieb unter anderem durch die Dekarbonisierung (beispielsweise Elektromobilität, Wärmepumpe) zunehmen, andererseits bieten sich mit LEG und ZEV interessante Möglichkeiten, den selbst produzierten Strom zu attraktiveren Konditionen als die Rückliefervergütung zu vermarkten.
Sie sprechen die Rückliefervergütungen an. Die sind ja derzeit je nach Abnehmer unterschiedlich und im CKW-Gebiet mit aktuell rund 6,2 Rappen (plus 2 Rappen für den HKN) pro kWh recht tief. Lohnt sich allenfalls die Abgabe von Überschussstrom ans Netz gleichwohl?
Die Gestehungskosten von PV-Anlagen sind in den letzten Jahren stark gesunken. Je nach Rückliefervergütung dauert die Amortisation der Anlage länger. Das Bundesamt für Energie (BFE) geht in seinen Berechnungen davon aus, dass eine 15-kW-Anlage mit Eigenverbrauch eine Minimalvergütung von 4,6 Rp./kWh braucht (plus HKN), damit sie innert 25 Jahren amortisiert werden kann. Bei 90-kW-Anlagen mit Eigenverbrauch ist gemäss BFE keine Minimalvergütung nötig. Ohne Eigenverbrauch reichen 6,7 Rp./kWh für die Amortisation. Diese Werte will der Bund mit dem Stromgesetz als Minimalvergütung festsetzen. Das zeigt: Solar lohnt sich.
Ein Thema sind bei viel Stromabgabe häufig auch der Zustand der Netzleitung bzw. die Verstärkung der Anschlussleitung. Dafür soll es ja künftig finanzielle Unterstützung geben …
Dies wird mit Sicherheit eine Verbesserung für die betroffenen Investoren bringen. Heute müssen die Kosten für die Verstärkung der Anschlussleitung zu 100 Prozent selbst getragen werden. Gemäss Verordnungsentwurf ist eine Unterstützung an die Verstärkungskosten von 50 Franken pro kW vorgesehen, allerdings erst für Anlagen ab 50 kW Leistung.