Zwar ermöglicht die Digitalisierung auch eine gewisse Rationalisierung bei der im Februar wieder anstehenden Strukturdatenerhebung. Sodass Doppelspurigkeiten bei der Dateneingabe möglichst vermieden werden können. Gleichwohl wird der Vollzug der agrarpolitischen Programme nicht einfacher, und die anstehenden Neuerungen machen das System noch komplexer.

Darüber wurde an der Tagung für die Luzerner Landwirtschaftsbeauftragten orientiert. So zu den Neuerungen für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) ab 2023, unter anderem für umweltschonendere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, wie Mario Kurmann vom BBZN Hohenrain orientierte. Viele Wirkstoffe dürfen im ÖLN nicht mehr verwendet werden, und es gelten strenge Auflagen zur Verminderung von Abdrift und Abschwemmung.

Fragen um Weidebeitrag

Auch der neue Weidebeitrag ist mit vielen Auflagen verbunden, so müssen alle Rindviehkategorien für RAUS angemeldet sein, auch Kälber. Bis diese 160 Tage alt sind, könne alternativ zu Weide auch dauernd Zugang zu einer Auslauffläche gewährt werden, um RAUS zu erfüllen, erklärte Susanne Roth von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa). Für den Weidebeitrag angemeldete bis 160 Tage alte Kälber müssen aber auf die Weide. Sie sind jedoch von der 70-Prozent-TS-Aufnahme ausgenommen.

Annatina Bühler vom Lawa wies auf die Auflagen für die Entschädigung für effiziente Nutzung von Stickstoff auf Ackerland hin und für N-reduzierte Phasenfütterung bei Schweinen. Robin Wagner, Lawa, erwähnte die zwei neuen Programme beim Produktionssystembeitrag zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit. Das sind die angemessene Bodenabdeckung und die schonende Bodenbearbeitung durch Mulchsaat, Streifensaat oder Direktsaat. Umstrukturiert wurden auch die Beiträge zum Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (ehemals Extenso) oder zum Herbizidverzicht. Zur im Kanton Luzern seit 2022 geltenden Schleppschlauchpflicht berichtete Franz Stadelmann vom Lawa, dass von 1150 eingereichten Flächengesuchen um Befreiung von der Pflicht 750 bewilligt wurden, 31 Einsprachen seien offen.

Lieferprobleme

Für 2023 könnten Betriebe ein Gesuch um Befreiung einreichen, wenn sie den Schleppschlauch bestellt, aber noch nicht erhalten haben. Parzellenspezifische Gesuche seien weiterhin möglich. Grundsätzlich bis 2024 befreit von der Pflicht sind bekanntlich ältere Betriebsleiter und Betriebe bis 12 ha LN und maximal 15 GVE. Im laufenden Jahr wurde den Luzerner Bauern 216,2 Mio Franken an Direktzahlungen ausbezahlt, ein Minus von 1,2 Prozent. Den grössten Rückgang gab es beim Ressourceneffizienzbeitrag mit einem Minus von 2,6 Mio Franken und beim Übergangsbeitrag mit 0,7 Mio Franken weniger. 

Genügend Platz bieten auch für schwerere Tiere
Der Veterinärdienst Luzern hat an der Tagung für Landwirtschaftsbeauftragte darauf aufmerksam gemacht, dass auch bei einem schleppenden Absatz von schwereren Mastschweinen den Tieren genügend Platz geboten werden muss. 85 bis 110 kg schwere Tiere benötigen 0,9 m2 Gesamtfläche, wenn die Tiere aber 110 bis 130 Kilo schwer sind, sind es 1,3 m2 pro Tier. Ferkel über 25 Kilo brauchen ebenfalls mehr Platz (0,6 m2) als leichtere (0,35 m2). Deshalb sei es wichtig, vor dem Besamen oder dem nächsten Einstallen die Belegungskapazität auch mit schwereren Tieren in die Berechnungen einzubeziehen. Die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung müssten jedenfalls stets eingehalten werden.

Auch Strommangellagen könnten Tierhaltern zum Verhängnis werden, zumal diese für die Haltung ihrer Tiere verantwortlich seien. «Ist die Haltung deswegen nicht mehr möglich, müssen die Tiere umplatziert oder im Extremfall getötet werden.» Orientiert wurde ferner über das Auftreten von Vogelgrippe und Newcastle Disease, welche beide Geflügel betreffen und bei welchen dieses Jahr schon Fälle in der Schweiz aufgetreten sind. Die Zentralschweiz sei bisher davon verschont geblieben. Die Geflügelhalter seien über verschiedene Kanäle über die aktuelle Lage zur Vogelgrippe informiert worden, die Einhaltung der aktuell geltenden Massnahmen sei für die Verhinderung der Einschleppung in Nutzgeflügelbestände sehr wichtig. «Bei betroffenen Betrieben müssen die Bestände konsequent ausgemerzt werden, um eine Weiterverschleppung zu verhindern», betonte Tobias Frink vom Luzerner Veterinärdienst.