Ab Dezember dürfen die Kantone mit präventiven Abschüssen in die Entwicklung der Wolfspopulation eingreifen. Der Bundesrat hat den ersten Teil der Jagdverordnung an seiner Sitzung vom Mittwoch wie vorgesehen in Kraft gesetzt. Im Vorfeld waren die Regulierungspläne von Umweltverbänden, Linksparteien, aber auch der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL) kritisiert worden.
Keine Dezimierung in diesem Winter
Mit der Zahl von 12 Rudeln, deren Bestand in der Schweiz garantiert werden soll, liege der Bundesrat etwa in der Mitte der Spannbreite der Forderungen der verschiedenen Konsultationsantworten, sagte Rösti. Von Seiten der Landwirtschaft seien sieben, von den Umweltverbänden 20 Rudel gefordert worden. Er betonte, dass es sich bei der Zahl ohenhin um eine Mindestgrösse handle. Mit einer grossflächigen Dezimierung schon in diesem Winter sei nicht zu rechnen. Die befristete Inkraftsetzung der Revision gebe den Kantonen aber eine gesetzliche Grundlage, bei Bedarf zu handeln und das vielerorts exponentielle Wachstum der Population zu bremsen.
Bisheriges Konzept an Grenzen gelangt
Das bisher geltende reaktive Konzept, bei dem eine Regulierung nur nach erfolgtem Schaden möglich war, sei an seine Grenzen gekommen, sagte Röstis Chefbeamter Reinhard Schnidrig. Der Sektionschef Wildtiere und Artenförderung bei Bundesamt für Umwelt (Bafu) verwies auf aktuelle Zahlen: So seien in diesem Jahr 30 Wölfe reaktiv zum Abschuss freigegeben worden, gleichzeitig habe man aber 80 neue Welpen registriert. In einer Mitteilung zum Entscheid macht der Bundesrat auch die Entwicklung bei den Wolfsrissen als Grund geltend. So lag die Zahl der gerissenen Nutztiere 2019 noch bei 446, steig aber innerhalb von nur drei Jahren auf 1480 im Jahr 2022.
Rösti betonte an der Medienkonferenz auch, dass der Wolf weiterhin eine geschützte Art bleibe. Bei der Regulierung soll auch auf einen regionalen Ausgleich geachtet werden. So soll verhindert werden, dass die Wölfe gebietsweise ausgerottet werden. Keine präventiven Abschüsse gibt es bei Rudeln, die keine Schäden anrichten.
Die reguläre Vernehmlassung zur revidierten Jagdverordnung soll im Frühjahr 2024 anlaufen. Das gesamte Paket soll ab dem 1. Februar 2025 in Kraft gesetzt werden.

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