Der Bund stellt ab 1. Januar 2025 die Finanzierung der Fördermassnahme «Getreide in weiter Reihe» ein. Er überlässt es den Kantonen, Beiträge im Rahmen von Vernetzungsprojekten zu gewähren, wie dies bis 2022 der Fall war. Wie bereits der Kanton Solothurn angekündigt hatte (wir berichteten), wird auch der Kanton Bern Beiträge für die Massnahme zur Förderung von Feldhasen und Feldlerchen ausrichten. Dies teilt das Inforama im Newsletter mit. Der Vernetzungsbeitrag für das Beitragsjahr 2025 beträgt Fr. 600.– pro Hektare. Die Fläche sei jedoch «nicht anrechenbar an 7 % beziehungsweise 3,5 % Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN)», heisst es weiter.

Einige Auflagen gilt es zu beachten

Wer den Beitrag für die kommende Herbstsaat beansprucht, muss einiges beachten. So etwa:

  • Mindestfläche 20 Aren, Mindestbreite 20 Meter.
  • Saatmenge muss um mindestens 40 % reduziert werden.
  • Einmalige mechanische Unkrautregulierung bis 15. April oder einmalige Herbizidanwendung erlaubt. Im Herbst sind Herbizidanwendungen und mechanische Unkrautregulierung erlaubt.
  • Dünger und Pflanzenschutzmittel sind an die erwartete Ertragsreduktion durch die reduzierte Saat anzupassen.
  • Untersaaten mit Klee oder Klee-Grasmischungen sind erlaubt.
  • Flexi-Netze zur Umzäunung (Schutz vor Schwarzwildschäden) sind nicht erlaubt.
  • Dreschen ist Pflicht. Wird die Kultur vor dem Reifezustand siliert, entfällt die Berechtigung zum Beitrag. Die Anpassung der Bewirtschaftung ist der Abteilung Direktzahlungen Kt. BE zu melden.

Kombinieren geht

«Getreide in weiter Reihe» sei mit folgenden Beiträgen kombinierbar, heisst es weiter:

  • Beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau.
  • Beitrag für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und Spezialkulturen.

Die Kombination von «Getreide in weiter Reihe» mit Ackerschonstreifen auf derselben Fläche werde nicht zusätzlich abgegolten. Die Massnahme muss bei der Erhebung im Gelan → Erhebung → Kulturen / BFF I → Dokumente und Hinweise angemeldet werden. 

Bei Fragen gibt es hier Hilfe: Amt für Landwirtschaft und Natur, Tel. 031 636 14 50, E-Mail: info.anf(at)be.ch, ÖLN-Beratung Inforama, Tel. 031 636 41 10, E-Mail: oeln(at)be.ch