Trotz Mähwetter war die Präsidentenkonferenz der Bauernvereinigung des Kantons Schwyz (BVSZ) mit 50 Mitgliedern sehr gut besucht. Neben dem Vorstand gehören die Präsidenten der örtlichen Bauernverbände und der landwirtschaftlichen Organisationen sowie die bäuerlichen Kantonsräte diesem Gremium an.

Zweierticket für Nationalrat

Die BVSZ unterstützt ihre beiden Verbandsmitglieder, Nationalrat Marcel Dettling und den ehemaligen Präsidenten und Ehrenmitglied Hanspeter Egli, bei der Wahl in den Nationalrat. Mit Nationalrat Marcel Dettling von der SVP habe die Schwyzer Landwirtschaft eine bewährte und starke Kraft in Bern. Als Mitglied der wichtigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) kann er direkten Einfluss auf die Agrarpolitik nehmen.

Hanspeter Egli kandidiert für die Mitte. Er kenne als Vizepräsident der Schweizer Milchproduzenten die landwirtschaftsrelevante Gesetzgebung und insbesondere den Milchmarkt bestens, begründet die BVSZ und fordert die Schwyzer Bauernfamilien auf, die demokratischen Möglichkeiten zu nutzen und die beiden Kandidaten jeweils zweimal auf dem Wahl-zettel aufzuführen.

Dettling informierte über AP

Mit den Beschlüssen zur Agrarpolitik 2022+ bestünde nun die gesetzliche Möglichkeit, eine Ernteversicherung mit Bundesmitteln zu unterstützen, informierte Nationalrat Marcel Dettling. Des Weiteren würden Massnahmen im Bereich der Tiergesundheit ermöglicht und die ÖQV und LQP zusammengeführt. Als Grundvoraussetzung für den Bezug der Direktzahlungen müsse künftig für die Ehepartner ein Sozialversicherungsschutz ausgewiesen werden, fasste er die wesentlichen Änderungen zusammen.

Wie die genaue Umsetzung der Beschlüsse erfolgen soll, wird in den nächsten Monaten in den Ausführungsbestimmungen konkretisiert. Gemäss Kantonstierarzt Marco Gut startet die nationale Bekämpfung der Moderhinke im Oktober 2024. Von Winter bis Frühling werden alle Herden getestet und die betroffenen Betriebe saniert. Mit dem festgelegten Terminplan könne die Sömmerung statt-finden.

Auf fünf Jahre ausgelegt

Während der Alpung gelte es, Reinfektionen zu verhindern. Die Strategie der Bekämpfung und die Überwachung seien auf fünf Jahre ausgelegt. «Ziele sind die Reduktion des Betreuungsaufwandes für die Schafe, die Erhöhung des Tierwohls und die wirtschaftliche Verbesserung der Schafhaltung», klärte Gut auf.

Pflicht zum Schleppschlauch

Über die Umsetzung der Schleppschlauchpflicht orientierte Mario Bürgler, Leiter Amt für Landwirtschaft des Kantons Schwyz. Die Hinweiskarte mit den schleppschlauchpflichtigen Flächen sei nun im «Webgis» aufgeschaltet und für jeden Landwirt ersichtlich.

«Diese Flächen sind jedoch nicht je Betrieb zusammengefasst, weshalb die bestehende Pflichtgrenze von 3 Hektaren von den Bewirtschaftern selber berechnet werden muss», führte Bürgler aus. Sofern aus sicherheitstechnischen Gründen, aufgrund fehlender Erschliessung oder wegen zu knapper Platzverhältnisse der Einsatz des Schleppschlauchs nicht möglich sei, könne über das offizielle Online-Formular ein Ausnahme­gesuch gestellt werden.

Bisher seien im Kanton Schwyz von 119 Betrieben für 240 Flächen solche Gesuche eingereicht worden. Diese würden in den nächsten Wochen bearbeitet, meist mit einer Standortbesichtigung der entsprechenden Parzelle, gab der Leiter des Landwirtschafts­amts bekannt.