Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Vorschlag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) auf dem Tisch, die Mitteilungspflicht via die Plattform Digiflux als vereinfachte Variante einzuführen: Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln (PSM) sollen ab 2027 lediglich die vom Handel gemeldeten Lieferungen auf Digiflux akzeptieren oder ablehnen sowie jährlich ihren Lagerbestand erfassen. Diese Einführungsphase ist für drei Jahre geplant.
Gutachten zeigt Lücke
Im Rahmen der Absenkpfade hat das Parlament aber explizit die parzellenscharfe Erfassung von PSM-Anwendungen (was, wann, wo) verlangt. Um zu prüfen, ob die vereinfachte Umsetzung rechtlich gesehen weitergeführt werden könnte, hat das BLW ein Gutachten in Auftrag gegeben. Fazit: Für eine dauerhafte «Light-Version» bräuchte es eine Änderung der Rechtsgrundlagen.
Eine pauschale Mitteilung der behandelten Flächen und Kulturen und die jährliche Deklaration des PSM-Lagerbestandes reichten nicht aus, um die vom Parlament gesetzlich festgehaltenen Vorgaben zur Mitteilungspflicht zu erfüllen. Die Vereinfachung ist demnach eigentlich nicht zulässig.Auch müsse die Erfassung zwingend digital erfolgen, «eine papierbasierte Meldung ist ausgeschlossen.»
Schwierig könnte es sogar mit einer übergangsweisen Vereinfachung werden: «Die Vorgaben sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft und gelten – mangels abweichenden Bestimmungen – ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens», schreibt die Basler Rechtsprofessorin Nadja Braun Binder in ihrem Gutachten.
Motion Kolly ist hängig
Für den Bundesrat scheint der Fall bereits klar zu sein: «Nach der Übergangsphase wird die Anwendung von PSM dem Willen des Gesetzgebers entsprechend erfasst werden», schreibt er in einer Stellungnahme von diesem Frühling.
Allerdings steht noch das Votum des Ständerats zur Motion Kolly aus. Diese verlangt, die Landwirtschaftsbetriebe von der Pflicht der Verwendung von Digiflux auszunehmen. Nach der Annahme der Motion Kolly im Nationalrat hatte das BLW mitgeteilt, das Projekt Digiflux bis zum Entscheid der kleinen Kammer in dieser Sache wie geplant weiterzuführen.
«Falls auch der Ständerat den Vorstoss annimmt, werden die Anforderungen an Digiflux neu beurteilt», so das BLW.
«Anforderungen an Digiflux werden neu beurteilt.»
Das BLW über die Folgen einer Annahme der Motion Kolly auch im Zweitrat.
Meldung auf Betriebsebene
Eine Bestätigung gab es mit dem Gutachten hingegen für die Verpflichtung des Handels, über Digiflux Daten zur Lieferung von Kraftfutter und Dünger an die einzelnen Betriebe zu melden. «Es zeigt, dass die Meldung der Nährstofflieferungen durch den Handel auf Betriebsebene erfolgen muss», erklärt das BLW.
