Die Beschwerde von 83 Luzerner Bauern um die Mittellandseen gegen den Regierungsrat und das Urteil des Kantonsgerichts zur kantonalen Phosphorverordnung ist vom Bundesgericht schon letzten Sommer abgelehnt worden. Das 47-seitige Urteil wurde den Parteien aber erst kurz vor Jahresende zugestellt. Über den Inhalt berichteten die Medien in der Woche vom 22. Januar.
Das Bundesgericht sah es als erwiesen an, dass die Landwirtschaft hauptverantwortlich für den Phosphoreintrag in die Seen sei. Und die Einflussnahme auf den Phosphoreintrag sei im Bereich Landwirtschaft am besten möglich. Die Massnahmen seien weder unverhältnismässig noch werde die Rechtsgleichheit oder die Eigentumsgarantie verletzt.
Reduzierte Düngung bleibt
Seitens der Beschwerdeführer wird der Entscheid des Bundesgerichts akzeptiert, wie Konrad Jund, Präsident der IG Luzerner Mittellandseen, in der «Luzerner Zeitung» erklärte. Die Landwirtschaft sei durchaus bereit, ihren Teil an die Gesundung der Seen zu leisten, wehre sich aber dagegen, wenn ihr die Alleinschuld zugewiesen werde. Damit bleibt die nach einer Verschiebung 2021 eingeführte verschärfte Luzerner Phosphorverordnung in Kraft. Diese bezweckt, die P-Belastung des Sempacher-, Baldegger- und Luzerner Teils des Hallwilersees zu vermindern, auf eine P-Konzentration von maximal 15 mg/m3 Wasser. Dazu darf die P-Bedarfsdeckung der Betriebe um den Baldeggersee nur mehr 80 Prozent, um den Sempachersee 90 Prozent betragen.
Bauern mehr einbeziehen
Parallel zur Luzerner Phosphorverordnung, gemäss Bundesgericht nicht eine gesetzgebende, sondern eine Vollzugsverordnung, läuft im Kanton auch ein Phosphorprojekt, bis Ende 2025 noch die Phase III. Dabei können Landwirte für weitergehende freiwillige Massnahmen zur P-Reduktion unter die festgelegten Düngelimiten Beiträge beanspruchen. Ab 2026 soll ein Nachfolgeprojekt, Phase IV, in Kraft treten. Dafür laufen die Vorbereitungen bereits dieses Jahr an. Die Landwirtschaft fordert gemäss Konrad Jund, dass sie im Gegensatz zu früher künftig besser in die Erarbeitung einbezogen wird.