Die Strategie von Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) ist aufgegangen: Da sie davon ausgegangen ist, dass ein Verzicht auf die Einführung der 3,5 Prozent Acker-BFF im Parlament nicht mehrheitsfähig gewesen wäre, forderten sie und zeitgleich Nationalrat Martin Haab (SVP/ZH) mit Motionen in den jeweiligen Räten die Verschiebung um ein Jahr. Mit einer deutlichen Mehrheit von 30 zu 9 Stimmen bei 10 Enthaltungen hat die kleine Kammer den Vorstoss angenommen.
«Schon fast gegen Treu und Glauben»
Der Bundesrat stellte sich in der Debatte klar gegen die Verschiebung. Landwirtschaftsminister Guy Parmelin erinnerte daran, dass die Einführung dieser Pflicht aufgrund der Folgen des Kriegs in der Ukraine bereits einmal aufgeschoben worden sei – nämlich auf den 1. Januar 2024. Eine weitere Verzögerung würde nach Meinung des Bundesrats schon fast gegen Treu und Glauben verstossen, so Parmelin. Schliesslich hätten sich die Landwirt(innen) bereits mit den Acker-BFF auseinandergesetzt, sie angelegt oder Saatgut dafür gekauft.
Weitere Massnahmen evaluieren
Wie es die Motionäre erwartet hatten, zog im Rat das Argument, dass die 3,5 Prozent Acker-BFF nicht vollständig über Bord geworfen werden sollten. Die Landwirtschaft sei gewillt, ihren Beitrag zur Förderung der Biodiversität zu leisten, bemerkte Maya Graf (Grüne/BL). Es gebe aber in Bezug auf die Acker-BFF noch sehr viele Unsicherheiten, die es ernst zu nehmen gelte.
Graf möchte zusätzliche Massnahmen anrechnen lassen, insbesondere für Biobetriebe. «Kurz: Es gibt viele Massnahmen – diese können zusammen mit der Branche zusätzlich evaluiert werden», fasste die Grünen-Ständerätin zusammen.
Vorbehalte werden ernst genommen
«Der Bundesrat nimmt die Vorbehalte derjenigen ernst, die mit Schwierigkeiten in der Praxis zu tun haben», versicherte Guy Parmelin. Die Anwendbarkeit der Massnahme werde also im nächsten Jahr evaluiert und danach wolle man nach Gesprächen mit verschiedenen Kreisen entscheiden, welche Anpassungen es braucht. «Ich ahne bereits eine hitzige Diskussion zu diesem Thema, aber das ist das Mindeste, was wir tun können.»
Nach diesem Votum stimmte der Ständerat für eine Verschiebung der Pflicht zu 3,5 Prozent Acker-BFF. Sollte der Nationalrat der kleinen Kammer in der kommenden Wintersession folgen, tritt die neue ÖLN-Vorschrift erst 2025 in Kraft – und möglicherweise in leicht geänderter Form.
