Da staunte Bauer S. aus B. (Name der Redaktion bekannt). Bis vor kurzem konnte er jeweils im Internetportal www.agate.ch der Tierverkehrsdatenbank (TVD) nach Eingabe der Ohrmarke nachverfolgen, welche Klassierung und welches Schlachtgewicht das über einen Händler vermarktete Weide-Beef von seinem Betrieb in einem Schlachthof erreichte.
«Seit Anfang Dezember ist nur noch die Klassierung ersichtlich, nicht aber das Schlachtgewicht.» Er selber könne damit leben, zumal er von seinem Händler ohnehin eine transparente Abrechnung mit Waagschein zum Gewicht des Schlachtkörpers erhalte. Wer aber einem Händler seine Tiere ab Stall oder auf öffentlichen Märkten nach Lebendgewicht verkaufe, der habe nun keine Transparenz mehr über das Schlachtgewicht.
Klagen wegen Datenschutz
Auf Anfrage erklärt Thomas Jäggi vom Schweizer Bauernverband den Hintergrund. Seit einigen Jahren waren diese Daten in der Tierverkehrsdatenbank für jedermann ersichtlich, aufgrund der bisherigen TVD-Verordnung. Das führte zu Klagen wegen des Datenschutzes. Zumal proklamiert werde, die Klassierungsdaten gehörten der Proviande, die Schlachtgewichtsdaten der Metzgerei beziehungsweise dem Schlachthof, sagt Thomas Achermann, Präsident des Zentralschweizer Viehhändlerverbandes. Die Streiterei über die Veröffentlichung von Daten zur Tiergeschichte, vor allem der Schlachtgewichte, führte schliesslich zu einem Bundesverwaltungsgerichtsentscheid (im Fall Lucarna Macana AG vom 25. November 2020). Demnach darf das Schlachtgewicht für frühere Tierhalterinnen und Tierhalter in der TVD nicht mehr einsehbar sein.
Vollzug Gerichtsurteil
In der Vernehmlassung zum agrarpolitischen Verordnungspaket des Bundesamts für Landwirtschaft von diesem Frühjahr wurde der Gerichtsentscheid nun berücksichtigt. Die neue Verordnung über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank wurde in Art. 16 entsprechend angepasst, heisst das Einsichtsrecht der Tierhaltenden zum Schlachtgewicht gestrichen. In Kraft treten soll die Verordnung allerdings erst Anfang 2022.
Der SBV habe im Rahmen der Vernehmlassung zu diesem Agrarpaket keine Möglichkeit gesehen, die Neuerung zu kippen, weil es um den Vollzug eines Gerichtsurteils ging. «Wir sind damit aber gar nicht glücklich», betont Jäggi. Eine erneute Anpassung, das heisst mehr Transparenz über die Daten, sei aber nur über eine Gesetzesänderung möglich. Eine solche werde bei nächster Gelegenheit angestrebt, das könne aber einige Jahre dauern, bedauert Jäggi.
Transparenz wünschenswert
Er würde es durchaus begrüssen, wenn Tierhalter nicht nur Einblick in die eigenen Tierdaten hätten, sondern auch die Tiergeschichte verfolgen könnten, wenn Tiere die Hand wechselten. Das wäre nicht nur bei Schlachttieren, sondern auch Zuchttieren sinnvoll, um so beispielsweise wertvolle Genetik nachverfolgen zu können, findet Jäggi.
Die Konsequenzen für Schlachttiere treffen mit der offenbar bereits seit Anfang Dezember vollzogenen Regelung vor allem jene Tierhalter, die nach Lebendgewicht oder aufgrund einer Pauschale handeln. Für Viehhändler Thomas Achermann ist allerdings klar: «Wenn der Bauer eine Kuh nach Lebendgewicht verkauft, geht ihn das Schlachtgewicht nichts mehr an.»