In der diesjährigen Frühlingssession kommt die Landwirtschaft an erster Stelle – jedenfalls, was die zeitliche Reihenfolge der Geschäfte angeht. Gleich am ersten Sessionstag, dem 3. März, diskutiert der Ständerat die Motion Kolly. Sie will die Landwirtschaft von der Pflicht zur Verwendung des Informatiktools Digiflux ausnehmen und wurde im Nationalrat bereits angenommen.
Die vorberatende Kommission des Ständerats (WAK-S) aber beantragt einstimmig, eine abgeänderte Version dieses Vorstosses zur Annahme: Der Bundesrat soll damit beauftragt werden, die rechtlichen Grundlagen für eine dauerhafte, vereinfachte Meldepflicht zu schaffen. Parzellenscharfe Erfassungen würden damit hinfällig. Die WAK-S reagiert mit diesem Vorschlag auch auf ein Rechtsgutachten, das 2024 zu dem Schluss gekommen ist, dass die bisher angedachte Auslegung der Mitteilungspflicht ohne parzellenscharfe Daten nicht rechtskonform ist. Dies, weil das Parlament als gesetzgeberische Kraft im Rahmen des Absenkpfads ebensolche Meldungen verlangt hat. Die WAK-S will nach eigenen Angaben mit ihrem Vorschlag «zu einer Beruhigung des Klimas in der Landwirtschaft beitragen.»
Gegen das Sparen
Gleichentags wird sich der Ständerat auch mit dem landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen bis 2029 befassen. Aus dem Nationalrat liegt der Vorschlag auf dem Tisch, diese finanziellen Mittel zugunsten der Produktions- und Absatzförderung sowie der Direktzahlungen um mehrere Millionen gegenüber der Version des Bundesrats zu erhöhen. Dieser will im Zuge seiner Sparbemühungen 1,6 Prozent weniger in die Landwirtschaft investieren als in der letzten Vierjahresperiode. Es geht in der Diskussion ausserdem um einen Zusatzkredit von 30 Millionen Franken für die Strukturverbesserungen.
Erstmals ins Parlament kommt die Motion «Stärkung der Milchproduktion im Grasland Schweiz», die von der WAK-S eingereicht worden ist. Spätestens in der AP 2030 müsse der Bundesrat dafür sorgen, dass die Milchproduktion hierzulande wieder ein wirtschaftlich attraktiver Sektor wird, so ihre Forderung. Konkret sollen die Verkäsungszulage «den heutigen Rahmenbedingungen angepasst», die Absatzförderung gestärkt und staatliche Unterstützungsmassnahmen vermehrt auf die «arbeitsintensive Produktion von Lebensmitteln ausgerichtet» werden. Der Bundesrat möchte gemäss seiner Stellungnahme in den Arbeiten zur AP 2030 keinen Sektor gesondert behandeln. Er lehnt die Motion ab, auch wenn den ökonomischen Rahmenbedingungen für die Schweizer Milchproduzenten angesichts ihrer wirtschaftlichen Bedeutung bei der Gestaltung der AP 2030 eine wichtige Rolle zukomme.
Bund soll weiter zahlen
Die Reduktion des Bundesbeitrags für Herdenschutzmassnahmen sei in der Vernehmlassung der neuen Jagdverordnung nicht angekündigt worden, kritisiert Stefan Engeler (Mitte, GR). Neu übernimmt der Bund nur noch 50 % statt wie bisher 80 % der Kosten für Zäune oder auch Herdenschutzhunde. Die Kantone sollten nach Meinung des Bundesrats in die Bresche springen und mehr bezahlen. «Der Bund ist zuständig für den Schutz der Grossraubtiere und hat somit die damit verbundenen Auswirkungen und notwendig werdenden Massnahmen mehrheitlich zu finanzieren», argumentiert Engeler. Nicht zuletzt lege der Bund auch fest, welche präventiven Massnahmen für die Anerkennung von Schäden vorgängig umzusetzen sind. Der Ständerat wird als Erstes über diesen Vorstoss debattieren.
Bundesrat will abwarten
Die Umweltkommission des Ständerats (Urek-S) will beim Wolf selbst ansetzen. Per Motion fordert sie den Bundesrat auf, die Rückstufung des Wolfs in der Berner Konvention aktiv zu unterstützen. «Der Spielraum ist konsequent auszuschöpfen», heisst es in der Motion. Dies u.a. in Form regionaler Wolfs-Abschussquoten. Die Herabstufung des internationalen Schutzstatus des Wolfs ist mittlerweile beschlossen. Gemäss seiner Stellungnahme zur Motion der Urek-S will der Bundesrat aber vor weiteren Anpassungen der Rechtsgrundlagen – etwa zur Einführung wolfsfreier Zonen – die Wirkung des kürzlich revidierten Jagdgesetzes und der Jagdverordnung abwarten. «Sollten die Ziele der revidierten rechtlichen Grundlagen nicht erreicht werden können, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit zusätzliche Massnahmen prüfen.»