«Nahrungsmittelproduktion hat Vorrang» – der Name der Motion von Beat Rieder (EVP/VS) ist Programm, was die Argumentation angeht. Angesichts der angespannten Versorgungslage solle der Bundesrat die Vorgabe von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF )auf Ackerflächen aus dem ÖLN streichen. Der Ständerat hatte dem Ansinnen zugestimmt, doch im Nationalrat folgte die Ablehnung mit 97 zu 89 Stimmen bei vier Enthaltungen.
Weniger PSM, weniger Kosten
Kathrin Bertschy (GL/BE) erinnerte in der Debatte wie schon bei der Motion Gapany daran, die 3,5 Prozent Acker-BFF seien Teil des Gegenvorschlags, der dem Volk im Zusammenhang mit den Agrar-Initiativen versprochen worden sei. Jetzt zurückzukrebsen, wäre aus ihrer Sicht undemokratisch gewesen.
Ausserdem, fuhr Bertschy fort, würden BFF auf Ackerflächen bei der Schädlingskontrolle helfen, dadurch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) reduzieren und die Kosten für die Betriebe senken. Aus diesen Gründen müssten BFF im Ackerbaugebiet platziert werden, «weil sie sonst am falschen Ort sind und die Qualität nicht stimmt».
Ernährungssicherheit ist dem Bundesrat wichtig
«Landwirtschaftsböden müssen in Menge und Qualität erhalten bleiben», gab Agrarminister Guy Parmelin zu bedenken. Dem Bundesrat sei die Ernährungssicherheit in der Schweiz wichtig, das habe der Bericht zur zukünftigen Agrarpolitik gezeigt. Und im Übrigen sei mit Getreide in weiten Reihen auch ein produktiver BFF-Typ vorgesehen. In jedem Fall gelte es, mehr Importe zu vermeiden. Daher müsste zwar die Ackerfläche für eine bessere Selbstversorgung vermehrt für die direkte menschliche Ernährung genutzt werden, der Konsum müsse aber mitziehen.
Nach der Ablehnung der Motion Rieder soll die Pflicht zu 3,5 Prozent BFF auf Ackerflächen wie geplant 2024 in Kraft treten.
