Es kommt stotzig. «Das Paket ist ambitiös», sagt Christian Hofer, Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW). Oder aber: «Die Betriebsleiter sind sich vermutlich in den meisten Fällen noch gar nicht bewusst, was da auf sie zukommt», sagen Beraterinnen und Berater.
Es ist zu klären, und zwar bald
Die Grundlage ist klar: Die Umwelt soll besser vor den Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffüberschüssen geschützt werden. Dafür treten Massnahmen für sauberes Wasser und eine nachhaltigere Landwirtschaft in Kraft. Aber auch wenn viel darüber gesprochen und mindestens so viel dazu berichtet wird: was diese Massnahmen im Detail für jeden einzelnen Betrieb bedeuten, ist zu klären – und zwar bald. «Mit dem Verordnungspaket für sauberes Trinkwasser sind einige Neuerungen für das kommende Jahr beschlossen worden», erklärt Daniel Barton vom Bildungszentrum Wallierhof in Riedholz (Kanton Solothurn) auf Anfrage.
Toleranzgrenze fällt ab 2024 weg und der PSB für den effizienten N-Einsatz ab 2023
«Bei der Düngung sind dies der Wegfall der 10 % Toleranz in der Suisse-Bilanz ab 2024 und der Produktionssystembeitrag (PSB) für einen effizienten Stickstoffeinsatz ab 2023», ergänzt Barton. Für den effizienten Stickstoffeinsatz von 90 % in der Suisse-Bilanz werde ein Beitrag für die gesamte Ackerfläche (inkl. der Biodiversitätsförderflächen auf dem Ackerland) von 100 Franken pro Hektare ausbezahlt.
«Wie die Nährstoffe auf den Betrieb zugeteilt werden, liegt in der Verantwortung des Betriebsleitenden»
«Die Suisse-Bilanz ist eine gesamtbetriebliche Nährstoffbilanz. Sie gibt keine Auskunft darüber, in welcher Menge und Form die Nährstoffe auf die einzelnen Felder gelangen. Wie die gesamten Nährstoffe am Ende auf dem Betrieb zugeteilt werden, liegt in der Verantwortung der Betriebsleiterin oder des Betriebsleiters», sagt Daniel Barton.
Wo kann am einfachsten eingespart werden?
Auf die Frage, wie sich der Bedarf berechnen lasse und wo am einfachsten eingespart werden könne, sagt Barton, dass die Basis für den 100 %-Nährstoffbedarf in der Suisse-Bilanz der Bedarf der Kulturen (inkl. Wiesen und Weiden) gemäss Düngenorm bilde. «Die Nährstoffversorgung eines Betriebs ist von betriebsspezifischen Faktoren abhängig wie Eigenversorgung mit Hofdüngern, Ausnutzungsgrad der Hofdünger, Ertragsniveau, Düngerzufuhr usw. Dies lässt keine pauschale Zusage zu, wo am effizientesten Nährstoffe eingespart werden können», mahnt er.
«Die Reduktion der Tierzahlen ist in den wenigsten Fällen eine valable Option»
Eine Reduktion der Tierzahlen sei indes in den wenigsten Fällen eine valable Option und bringe auch nicht zwingend die erwünschte Senkung bei der Gesamtbilanz. Somit sollte seiner Meinung nach bei den Kulturen angesetzt werden. «Das optimale Hilfsmittel hierfür ist, eine Planbilanz für das nächste Jahr zu erstellen. Mit einer Planbilanz wird ersichtlich, wie viel Dünger zugeführt werden kann, um nicht über die 90 % zu kommen», erklärt der Berater. Wenn die erlaubte Düngermenge bekannt sei, könne diese entsprechend den Kulturen zugeteilt werden. «Bei der Zuteilung können die oben erwähnten Faktoren berücksichtigt werden, um das Ertragsniveau im Idealfall halten zu können – trotz der reduzierten Nährstoffzufuhr.»
Mais als gutes Beispiel
Als Beispiel nennt Daniel Barton Mais. Die zeitliche Nährstoffaufnahme der Maispflanze decke sich praktisch mit der zeitlichen Mineralisierung des Bodens. Bei einem normal versorgten Boden könne der Mais den Grossteil der Nährstoffe aus dem Boden mobilisieren. «Für einen optimalen Start sollte aber eine Startdüngung verabreicht werden. Die zweite Gabe kann dann reduziert oder weggelassen werden. Die Versuche des Forums Ackerbau, welche in der Schweiz durchgeführt wurden, zeigen unter anderem, dass in Gunstlagen auch mit einer reduzierten Düngung bei Mais ein Vollertrag erzielt werden kann.»
Daniel Bartons Fazit ist klar: «Wer die 90 % als PSB anmelden möchte und Bedenken bezüglich der Versorgung seiner Kulturen hat, sollte eine Planbilanz für das Jahr 2023 erstellen. Die Planbilanz kann hier Klarheit schaffen und die theoretische Nährstoffversorgung des Betriebs korrekt abbilden.»
In gewissen Kantonen sind Nachmeldungen noch möglich. Die kantonalen Landwirtschaftsämter geben Auskunft.