Im Vorfeld wurde sie heiss diskutiert, seit Dienstagabend ist es nun klar: Die Flurgenossenschaft Landumlegung N1/Gäu ist gegründet. 60,5 % der insgesamt 126 Gundeigentümer(innen) sprachen sich dafür aus. Gemeinsam besitzen sie rund 272 Hektaren. Dies entspricht 63,3 % der Fläche, die von der geplanten Landumlegung im Gäu betroffen ist.
Die Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Grundeigentümer(innen), denen mehr als die Hälfte des einbezogenen Bodens gehört, zustimmt, sei damit erfüllt. Somit sei die Gründung der Flurgenossenschaft beschlossen, verkündete Peter Brügger. Zusammen mit Elisabeth Günther von der Solothurner Bauernverband Dienstleistungen AG führte er das Tagesaktuariat der Versammlung in der Mehrzweckhalle Kestenholz. Das Tagespräsidium führte der Oberamtvorsteher Stephan Berger.
Landverlust bleibt
Warum eine Flurgenossenschaft?
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Gäu sind unter Druck: In den nächsten Jahren steht nicht nur der Ausbau der Autobahn, sondern auch das Hochwasserschutzprojekt an der Dünnern an. Verlieren Landwirtinnen und Landwirte durch diese Vorhaben an Land, dient Grundeigentum von Bund und Kanton als Realersatz. Damit diese Flächen weiterhin effizient bewirtschaftet werden können, kommt es zu einem Abtausch von Ackerflächen. Die nun gegründete Flurgenossenschaft hat den Zweck, diese Landumlegung durchzuführen.
Felix Schibli, Chef des Solothurner Amts für Landwirtschaft, zeigte sich im Anschluss an die geglückte Gründungsversammlung zufrieden: «Wir haben heute einen grossen Meilenstein erreicht.» Damit blickte er zurück auf das Jahr 2015, wo erstmals über die Auswirkungen der geplanten Infrastruktur- und Hochwasserschutzprojekte im Gäu diskutiert wurde.
Inzwischen seien die Vorhaben so gut wie möglich optimiert worden, erzählte er weiter. Doch trotz allem könne der Landverlust nicht weiter minimiert werden, meinte er und ergänzte: «Wir können mit einer Landumlegung aber Chancen offerieren. So etwa Realersatz im Grundeigentum oder die Sanierung des Wegnetzes.»
Gemeinsam Lösungen finden
Trotz dieser Möglichkeiten verstehe er auch die Sichtweise der Gegner, meinte Felix Schibli. Denn durch die Vergabe von Realersatz verlieren Bewirtschafter(innen) von Kantons- und Bundesflächen ihr Pachtland. «Nun gilt es, gemeinsam die nächsten Schritte anzugehen, die Betroffenen regelmässig zu informieren und aktiv in die Planung miteinzubeziehen», meinte er. So wird im Frühling des nächsten Jahres die erste Generalversammlung der Flurgenossenschaft stattfinden. An dieser werden dann die Organe des Vorstands gewählt und die Statuten genehmigt.

