Eine hohe Vielfalt von Arten und Lebensräumen, die genetische Vielfalt als Grundlage für die Züchtung und die wichtigen Funktionen der Biodiversität für die Bestäubung oder zur Förderung der Nützlinge sind die Basis für die Nahrungsmittelproduktion von heute und morgen.
IP-Suisse und Bio Suisse haben sich in der soeben zu Ende gegangenen Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023 klar für eine starke Biodiversität ausgesprochen – auch in den Ackerbaugebieten, weil dort der Handlungsbedarf gross ist.
Seit das Parlament im letzten Dezember die definitive Einführung der 3,5 Prozent Biodiversitäts-Förderflächen (BFF) auf Ackerflächen beschlossen hat, sind nur wenige Monate vergangen. Zu wenig Zeit aus unserer Sicht, um wichtige Fragen sauber aufzuarbeiten und damit eine glaubwürdige und verlässliche Grundlage für die nächsten Jahre zu schaffen.
Vier Punkte müssen geklärt werden
Wir erwarten, dass der Bund vor der definitiven Einführung folgende vier Punkte klärt:
1.Berücksichtigung von überdurchschnittlichen Leistungen zugunsten der Biodiversität im Ackergebiet. Ein ähnliches Prinzip einer Entlastung für sehr ressourcenschonend produzierende Betriebe wird mit dem Schnelltest Suisse-Bilanz ebenfalls eingeführt.
2. Es ist nicht schlüssig, warum für den Grünlandanteil in Form von Kunstwiesen nicht auch «Grünland-BFF-Typen» angerechnet werden können. Entweder müssten BFF-Typen wie extensive Wiesen mit Qualität angerechnet werden können, oder die 3,5 Prozent müssten sich konsequenterweise auf die offene Acker-fläche statt die Ackerfläche (oAF+KW) beziehen.
3. Es soll verhindert werden, dass wertvolle Grünland-BFF QII umgebrochen und in Acker-BFF umgewandelt werden. Das würde (Umwelt-)Kosten verursachen und das Risiko mit sich führen, dass die Biodiversitätsleistung am Schluss sogar geringer ausfallen könnte.
4. Die Zeit soll genutzt werden, um weitere im Ackergebiet wirksame BFF-Typen wie Untersaaten, Agroforst oder Hecken zu prüfen, welche an die 3,5 Prozent angerechnet werden können. Erst wenn hier fundierte, umsetzbare Lösungen vorliegen, sollen die neuen Auflagen umgesetzt werden. Dafür braucht es ein Jahr mehr Zeit, also Einführung Anfang 2025 und nicht schon 2024.
Weitergeführt werden sollen hingegen die bereits nachweislich wirksamen Mass-nahmen wie Buntbrachen und Säume, damit die Betriebe diese umsetzen und Erfahrungen damit sammeln können.
Wir wollen eine wirksame Biodiversität, weil sie ein elementarer Pfeiler der Nahrungsmittelproduktion ist. Wir wollen aber auch fachlich nachvollziehbare und für die Betriebe verlässliche Rahmenbedingungen. Jetzt noch etwas Zeit in eine solide Lösung zu investieren, lohnt sich! Mit unserer Erfahrung stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.