Die AP 22+ ist vom Parlament auf ein Mini-Paket eingedampft worden, dessen Fokus auf wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen liegt. Der Bundesrat hat nun die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet. «Im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage wurde auf aufwändige Massnahmen verzichtet», erklärte Christian Hofer, Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft an einem Hintergrundgespräch. Und einige der Anpassungen sollen auch zur Reduktion des administrativen Aufwands beitragen.

Digitale Suisse-Bilanz

Dazu gehört die Einführung eines Web-Service zur Berechnung der Suisse-Bilanz, der per 2027 eingeführt wird. «Es ist ein logischer Schritt, die Nährstoffbilanz zu digitaliseren», erklärte Bernard Belk, Leiter Direktzahlungen beim BLW. Durch die Nutzung vorhandener Daten aus den Direktzahlungserhebungen lasse sich somit eine der aufwändigsten Aufzeichnungspflichten vereinfachen. «Der Prozess bleibt dabei gleich», betont Belk. Nach wie vor werde man mit den Zahlen «spielen» können, die Daten würden erst nach der Freigabe für den Bund einsehbar.

Landwirte können weiterhin die bisherigen Bilanzierungsinstrumente nutzen und deren Anbieter müssen keine Berechnungssoftware mehr entwickeln, sondern können sich auf den Web-Service des BLW abstützen.

Billiger versichern

Die Umsetzung der vorgesehenen Verbilligung von Ernteversicherungen gegen Frost und Trockenheit erfolge über die Versicherer, fuhr Bernard Belk fort: «Sie geben die 30-Prozent-Verbilligung weiter.» Eine Kontrolle alle vier Jahre bei den Versicherungsgesellschaften solle sicherstellen, dass diese Verbilligungen auch wirklich den Landwirten zugutekommen würden. «Die Prämien müssen den Risiken entsprechen», hielt Belk fest. Da die Landwirte einen Selbstbehalt von 15 Prozent der Versicherungssumme oder des Ersatzwertes tragen müssen, ist das BLW zuversichtlich, einem Anreiz zur Vernachlässigung der guten landwirtschaftlichen Praxis entgegenzuwirken. Die Unterstützung des Bundes für Ernteversicherungen ist auf acht Jahre befristet und tritt ab 2025 in Kraft. «Sie ist als Anschubfinanzierung gedacht, in der Hoffnung, dass nach acht Jahren eine gute Marktdurchdringung erreicht ist», so Bernard Belk.

Schutz für regelmässig mitarbeitende Ehepartner(innen)

Besseren (finanziellen) Schutz sieht das Verordnungspaket 2024 nicht nur für Ernten, sondern auch mitarbeitende Ehepartner(innen) vor. Wenn sie «regelmässig und in beachtlichem Masse» auf dem Betrieb mitarbeiten, ist ab 2027 für sie ein persönlicher Versicherungsschutz vorgeschrieben. Dieser deckt die Risiko-Vorsorge (Invalidität und Todesfall) sowie den Verdienstausfall infolge Krankheit oder Unfall ab. «Wir gehen davon aus, dass das rund 4400 Betriebe betrifft», rechnete Bernard Belk vor. Denn es sind verschiedene Ausnahmen vorgesehen. Ursprünglich sollte dieser Versicherungsschutz jährlich kontrolliert werden, doch davon ist der Bundesrat abgekommen und überlässt die risikobasierte Kontrolle den Kantonen.

«Man hat gewisse Überinvestitionen festgestellt», erinnerte der Direktzahlungsverantwortliche an einen Postulatsbericht zum Einkommen der Bauernfamilien. Davor soll künftig eine Wirtschaftlichkeitsprüfung schützen, die ab 2025 für den Erhalt von einzelbetrieblichen Strukturverbesserungsmassnahmen vorausgesetzt wird. «Bisher wurde eine Tragbarkeitsrechnung gemacht», fuhr Bernard Belk fort. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung fordert, dass die getätigte Investition mindestens innert 30 Jahren amortisiert ist.

Weitere Änderungen in der Strukturverbesserungsverordnung ermöglichen ab kommendem Jahr Investitionskredite für den Kauf landwirtschaftlicher Nutzfläche und die Förderung von Feldrobotern sowie von Elektro-Traktoren.

Keine Pflicht zur Datenlieferung

In der Vernehmlassung kam die Idee schlecht an, in einer Stichprobe ausgewählte Betriebe zur Offenlegung von Buchhaltungsdaten zu verpflichten. Der Hintergrund ist die Berechnung des landwirtschaftlichen Einkommens, für die es zunehmend schwierig wurde, Daten zu erhalten. «Die Landwirtschaft braucht solide Zahlen», gab Christian Hofer zu bedenken. Es gehe hier um die Aussagekraft der Berechnungen. Zusammen mit dem Schweizer Bauernverband (SBV) suche man nun nach einer anderen Lösung.

Die Bilanz des SBV zum Verordnungspaket 2024 fällt zwiespältig aus. Die Ziele der administrativen Vereinfachung und eines besseren Einkommens seien «nur zum Teil erreicht». Der SBV kritisiert neue Auflagen für die Bauernfamilien, begrüsst aber die Unterstützung für die Ernteversicherung.

Für das BLW bleibt die administrative Vereinfachung ein Schwerpunkt. «Per 2026 soll die Direktzahlungsverordnung nicht geändert werden», stellt Christian Hofer in Aussicht. Das hänge aber auch von kommenden Beschlüssen des Parlaments ab.