Im Grundsatz gibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) dem Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums (VSLG) Recht: «Wir stimmen Ihnen grundsätzlich zu, dass bei korrekter Anwendung der Schätzungsanleitung des Bundes der Mittelwert der jeweiligen Schätzungen wieder dem zugrunde gelegten Wertniveau entsprechen sollte», schreibt BLW-Direktor Christian Hofer in einem Schreiben an den VSLG, das der BauernZeitung vorliegt.

Pächter werden bevorzugt

Seit Jahren kritisiert der VSLG, dass bei der den Pachtzinsen zugrundeliegenden Schätzungen die Pächter bevorzugt werden. Die derzeit gültige Methode bestimmt, dass für die Kapitalisierung der Landgutsrente der durchschnittliche Hypothekarzins zu nehmen ist.

Reform wäre Teil der AP22+ gewesen

«Ein aufmerksamer Leser der Schätzungsanleitung wird aber sehen, dass die dort zur Anwendung kommenden 4,24 % keinesfalls dem Hypothekarzinssatz entsprechen können», kritisiert Jacques Schaerrer, der sich für den VSLG an das BLW gewandt hatte: «Somit ist die heute angewendete Anleitung nicht gesetzeskonform und die seit fünf Jahren gemachten Expertisen sind völlig wertlos.»

Eigentlich hatte der Bund das Problem mit der Vorlage AP22+ aus der Welt schaffen wollen. Aufgrund der Sistierung der AP22+ sei dies nun auf die Zeit nach 2025 verschoben worden, schreibt Hofer. Die Verpächter werden also ein weiteres Mal vertröstet.

«Die Betrogenen sind die abtretende Generation und die Miterben»

Offen bleibt ihnen der Rechtsweg – zumindest theoretisch. Dafür müsste ein betroffener Verpächter eine Schätzung anfechten. Doch der Weg durch die Instanzen dauert lange und ist teuer. «Der VSLG fürchtet die Kosten», sagt Schaerrer. Vorerst dürfte in der Praxis also alles beim Alten bleiben. Zu gering sei das politische Gewicht des VSLG, sagt Schaerrer: «Die Betrogenen sind die abtretende Generation und die Miterben.»