Die maximal erlaubte Hofdüngerausbringung pro Hektare, soll gesenkt werden. Im Rahmen der Vernehmlassung zur AP 22+ schlägt der Bundesrat vor, die Düngergrossvieheinheiten (DGVE) von 3 auf 2,5 DGVE pro Hektare für alle Betriebe zu senken. Für tierintensive Betriebe wie zum Beispiel solche mit Schweinen, Hühnern oder Kühen, dürfte es in Zukunft schwieriger werden die Nährstoffbilanz einzuhalten. Gespannt wartet nun die Branche auf die Botschaft zur AP 22+, die im Februar erwartet wird.
Ist heute schon streng
«Die Senkung bedeutet nur eine 20%ige Senkung des Grenzwertes pro Hektare Nutzfläche auf der gedüngt werden darf», sagt Florie Marion, Mediensprecherin beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Jeder Betrieb, der heute bereits weniger Nährstoffe einsetzt, erfährt keine Einschränkung. Nach aktuellem Recht seien von der DGVE-Limite derzeit nur Betriebe mit Nutztierhaltung betroffen. Für Betriebe ohne Nutztierhaltung gelte die neue Vorschrift nicht. Zur Diskussion stehe noch, wie mit Betrieben, die Hofdünger abnehmen, umgegangen werden soll. «Die Ämterkonsultation zur AP 22+ ist aktuell im Gange und dieser Punkt ist noch ein Diskussionsthema», sagt die Mediensprecherin. Überhaupt regle die Suisse-Bilanz schon heute den Hofdüngereinsatz. In den meisten Fällen sogar noch stärker als das Gewässerschutzgesetz. Die Reduktion der DGVE wird für viele Tierhaltungsbetriebe zukunftsentscheidend sein. Damit vor allem die tierintensiven Betriebe die DGVE-Kriterien erfüllen können, müssen sie die «überschüssigen» Hofdünger wegführen oder den Tierbestand reduzieren. «Auf wenigen Betrieben wird sicher vermehrt Gülle exportiert werden müssen. Aber: Viele dieser Betriebe müssen bereits heute exportieren, dies aufgrund der Suisse-Bilanz, welche strenger als die 3,0 DGVE/ha reguliert», hält die BLW-Mediensprecherin fest.
Gegen 5000 Betriebe
Mit der Senkung der DGVE/ha dürften einige Betriebe betreffend Gülleproblematik an ihre Grenzen kommen. Von den rund 51 000 Betrieben schweizweit sind nach BLW-internen Schätzungen zwischen 2000 und 5000 Betriebe von der 2,5-DGVE-Massnahme betroffen. «Viele dieser Betriebe exportieren bereits heute einen Teil ihrer Hofdünger», sagt Florie Marion. So entspricht eine DGVE einer Nährstoffmenge von 105 kg Sticksoff (N) und 15 kg Phosphor (P). Auf 2,5 DGVE ergibt sich somit eine Düngemenge von 262,5 kg N und 37, 5 kg P pro ha und Jahr.
Grosses Potenzial
Die Senkung der DGVE/ha auf 2,5 hat das Ziel, die Ammoniak- und Nitrateinräge beim Trinkwasser zu reduzieren. Hier sieht der Bundesrat ein grosses Einsparungspotenzial. So müssen heute gemäss Schätzungen bei drei DGVE pro Hektare Nutzfläche Hofdünger von 186 000 DGVE weggeführt werden. Mit der vorgeschlagenen Limite von 2,5 DGVE/ha wäre dies neu Hofdünger von 245 000 DGVE. Während der Ausbringung des zusätzlich weggeführten Hofdüngers von 59 000 DGVE sei mit Ammoniakemmissionen in der Grösseordnung von 800 Tonnen Ammoniakstickstoff zu rechnen, die nicht mehr beim Hofdünger wegführenden, sondern beim Hofdünger abnehmenden Betrieb anfallen. Dies entspreche zirka zwei Prozent der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft. Ist der Hofdünger abnehmende Betrieb also schon jetzt am Limit mit der Düngerbilanz und nicht mehr in der Lage, weitere Gülle aufzunehmen, bleibt den «Problembetrieben» nichts anders übrig als ihren Tierbesatz zu reduzieren oder weitere Gülleabnehmer zu suchen.
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