Spätestens bis 2030 müssen schweizweit alle noch offenen Güllelager abgedeckt sein. Dann endet die Übergangsfrist; gemäss der Luftreinhalteverordnung ist die Abdeckung nämlich bereits seit 2022 Pflicht. Der Kanton Luzern hat sich im Rahmen des Kantonalen Massnahmenplan II Ammoniak von 2020 für ein vorgezogenes und etappiertes Vorgehen entschieden.

Schweinegülle hat Priorität

Schon bis Ende 2025 müssen Lager mit mehrheitlich Schweinegülle und einer Oberfläche von mindestens 140 m2 gedeckt sein. Dann sind in einer zweiten Etappe bis 2027 Lager für Rindergülle über 140 m2 Fläche und für Schweinegülle unter 140 m2 zu decken, und schliesslich bis 2030 die übrigen Güllelager (die BauernZeitung berichtete).

Die betroffenen Betriebsleiter – es geht im Kanton Luzern um rund 1200 offene Güllegruben – werden von der Luzerner Dienststelle Umwelt und Energie (UWE) jeweils drei Jahre vor Ablauf der Frist schriftlich auf die Sanierungspflicht hingewiesen, das schon seit 2022.

Zur Finanzierung der Abdeckung können Landwirte auf Gesuch hin Investitionshilfen beantragen. Kanton und Bund zahlen je 30 Franken, somit 60 Franken pro m2. Dies gilt allerdings nur für Betriebe mit mindestens einer Standardarbeitskraft. Mit den Bauarbeiten dürfe erst nach schriftlicher Beitragszusicherung durch die Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa), wo die Gesuche einzureichen sind, begonnen werden. Bei vorzeitigem Arbeitsbeginn könnten keine Beiträge gewährt werden, wird im entsprechenden Merkblatt des Kantons betont. Nach Bewilligung des Gesuches müsse das Güllesilo innerhalb von sechs Monaten abgedeckt werden. Die Umsetzung sei dem UWE per Formular online zu melden.

Noch viele ungedeckt

Seit Januar 2021 seien 340 Gesuche eingegangen, rund 250 Abdeckungen seien bereits abgerechnet, sagt Martin Christen von Lawa. Er weist darauf hin, dass im Kanton Luzern somit immer noch rund 900 Güllelager nicht abgedeckt seien. «Wir wären froh, wenn die Anzahl Gesuche jährlich bei mindestens 200 liegen würde», sagt Christen. Die Bauern sollten deshalb nicht warten, bis die Verfügung des UWE zugesandt werde, sondern proaktiv das Gesuch für Unterstützung stellen und das Silo nach Zusicherung abdecken, rät Christen. Das sei wichtig, weil auch die Unternehmer und Lieferanten solcher Abdeckungen nur eine begrenzte Kapazität hätten. «Aktuell ist die Kapazitätsgrenze noch nicht erreicht.»

Holz oder Beton

Die Anbieter von Abdeckungen hätten jeweils im Frühjahr und Herbst die grösste Nachfrage, ergänzt der Luzerner Ammoniakbeauftragte Markus Bucheli. Je nach System müsse das Lager geleert werden, was im Winter nicht möglich sei, weil die Lagerkapazität zur Verfügung stehen müsse. Grundsätzlich empfehle es sich, aus den Silos vor dem Abdecken den Sand und Schlamm abzupumpen. Die Zugänglichkeit werde durch jede Abdeckung erschwert. Laut der Erfahrung von Bucheli stehen bei der Abdeckung zwei Varianten im Vordergrund: Holzabdeckung mit isoliertem Blech oder Betonhohlplatten. Varianten mit Blachen (Zeltabdeckungen und schwimmende Blachen) würden eher weniger gewählt. Je nach Spannweite und Höhe über Meer würden solche Systeme an Grenzen stossen. Zeltabdeckungen benötigten zudem eine Baubewilligung, wie alle Lösungen höher als 120 cm.

Finanzen nicht gesichert

Bucheli wie Christen weisen darauf hin, dass die künftige finanzielle Unterstützung der Abdeckung noch nicht gesichert sei. Die Beiträge müssten im Rahmen der Strukturverbesserungsverordnung jährlich budgetiert werden. Seitens Kanton sind die Mittel beschränkt auf jährlich 500 000 Franken, was ermöglichen sollte, jährlich 200 Abdeckungen zu unterstützen.

Im Herbst 2024 werden weitere 200 Luzerner Landwirte vom UWE zur Abdeckung aufgefordert. Sie müssen sich innert 30 Tagen melden und angeben, ob ihr Silo bereits gedeckt sei oder ob dies innert eines Jahres gemacht wird. In diesem Fall wird auf einen rechtsgültigen und kostenpflichtigen Entscheid zur Abdeckung innerhalb dreier Jahre verzichtet.