«Als Bauer fühlt man sich wie in einem Hamsterrad gefangen und mit einem Bein im Gefängnis.» Dies meinte Thomas Seeholzer aus Meierskappel im Anschluss an die Tagung der Luzerner Landwirtschaftsbeauftragten. Wie jedes Jahr Anfang Dezember wurden er und seine Kollegen aus den andern Gemeinden vom Kanton einen ganzen Morgen über den Vollzug der agrarpolitischen Massnahmen, neue Auflagen und Weisungen, aber auch über weitere Aktualitäten für die Landwirtschaft informiert. Allein das «Handout» an die Teilnehmer umfasste rund 160 Folien.
Vertrauen statt Misstrauen
Von administrativen Erleichterungen, weniger Bürokratie sei kaum etwas zu spüren. Die Komplexität bei den vielen Programmen des Bundes nehme laufend zu. Das bestätigten weitere angefragte Landwirtschaftsbeauftragte. Der Perfektionismus und Detaillierungsgrad sei ausgeprägt, und wer irgendwo vergesse, bei einer Selbstdeklaration ein Häklein zu setzen, dem könnten später bei Kontrollen negative Konsequenzen drohen. «Wir sollten mehr auf Eigenverantwortung und gesunden Menschenverstand der Bauern vertrauen, statt ihnen zu misstrauen», meinte ein Gemeindebeauftragter.
Allerdings würden sich auch Gewerbebetriebe über die zunehmende administrative Belastung beklagen, beispielsweise für die Qualitätssicherung, meinten andere Teilnehmer. Und in Anbetracht der beträchtlichen finanziellen Mittel, welche in die Landwirtschaft fliessen, müsse ein Aufwand für Datenerhebungen in Kauf genommen werden, war zu hören. Kritisiert wurde, dass die inzwischen für jedermann auf den Onlinekarten ersichtlichen Daten von Betrieben wohl das sinnvolle Mass für Transparenz überschritten haben und sich das Risiko von Missbrauch erhöhe.
Das Verordnungspaket für das kommende Jahr sei nicht so dick, es stünden weniger Neuerungen für den agrarpolitischen Vollzug an als in anderen Jahren, wurde seitens der Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) festgestellt. Und seitens Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband wurde auf die gute Zusammenarbeit mit Lawa hingewiesen. Man bemühe sich, beim Vollzug der Bundesmassnahmen den möglichen Spielraum zu nutzen.
Zeit blieb an der Tagung für Erinnerungen und Hinweise, beispielsweise zu Problempflanzen. Starke Verunkrautung auf Betrieben, teils aufgrund Meldungen Dritter, habe im laufenden Jahr zu einigen Kürzungen der Direktzahlungen geführt. In der Diskussion wurde bemängelt, dass Bahn- und Strassenbetreiber ihrer Unterhaltspflicht zur Bekämpfung von Neophyten häufig nicht nachkommen, was die Verbreitung fördere und die Bauern dann die Konsequenzen zu tragen hätten.
Vorgestellt wurde eine Auswertung der Direktzahlungen 2023 zur Beteiligung an den Umweltprogrammen im Kanton Luzern. So wurden für 27 Prozent des Rindviehs ein Weidebeitrag geleistet, wobei der Anteil im Tal nur bei 17 Prozent lag, in den höheren Bergzonen aber über 50 Prozent. Nicht sehr gefragt waren Nützlingsstreifen auf Ackerflächen mit nur 9 ha. Auf Interesse stösst hingegen die «schonende Bodenbearbeitung von Hauptkulturen auf der Ackerfläche», mit 49 Prozent Anteil an der offenen Ackerfläche, ohne Einrechnung von Kunstwiese. Und überdurchschnittlich gegenüber der übrigen Schweiz war die Beteiligung am Programm «Bodenbedeckung und schonende Bodenbearbeitung». So wurden 82 Prozent der offenen Ackerfläche rasch nach der Ernte wieder mit einer Kultur angesät und über den Winter nicht bearbeitet.
Immer weniger Pestizide
26 Prozent der Fläche wird mit bodenschonenden Verfahren wie Mulchsaat, Streifenfrässaat oder Direktsaat bearbeitet. «Recht gut» sei mit 15 Prozent Flächenanteil die Beteiligung am Programm «Ackerfläche ohne Herbizidanwendung». Auf Rebflächen kommt gar auf über der Hälfte kein Herbizid mehr zur Anwendung. Und auf knapp der Hälfte der Ackerfläche wird inzwischen auf Fungizide und Insektizide verzichtet.
Im laufenden Jahr wurden den Luzerner Bauern rund 217,7 Mio Franken ausbezahlt, 1,7 Mio Franken mehr als im Vorjahr. Kürzungen aufgrund Mängel bei Kontrollen gab es knapp 0,6 Mio Franken. Kürzungen beim Übergangsbeitrag aufgrund Einkommen und Vermögen rund 0,8 Mio Franken.
Selbstanzeige von Laufhöfen
Nach wie vor zu reden gibt die Beurteilung von Laufhöfen im Innern eines Gebäudes. Ohne mindestens eine vollständige offene Seite gelten diese als nicht RAUS-konform. Dies gemäss einem aktualisierten Merkblatt des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) vom Oktober 2024. Auch Laufhöfe, welche nur durch Aussparung von Dachflächen ungedeckt sind, erfüllen die RAUS-Anforderungen nicht. In der Vergangenheit wurden etliche Bauten, welche obige Bedingungen nicht erfüllen, noch als RAUS-konform beurteilt. Das BLW hat deshalb entschieden, bis 2026 eine Übergangsfrist zu gewähren für Ausläufe innerhalb oder zwischen Gebäuden. Wird bei einer Kontrolle eine Nichtkonformität festgestellt, werden die Direktzahlungen im entsprechenden Jahr nicht gekürzt. Der Betrieb hat aber bis zum Jahresende den Auslauf RAUS-konform anzupassen. Meldet der Betriebsleiter hingegen die Nichtkonformität seines Auslaufes als Selbstanzeige, so wird die Frist für die Umsetzung der baulichen Massnahmen «nach Aufwand» besprochen und für die ganze Übergangszeit werden die RAUS-Beiträge nicht gekürzt.[IMG 3]
Beratung zum Absenkpfad
Das Luzerner Projekt Absenkpfad für Pflanzenschutzmittel (PSM) will die Umweltbelastung reduzieren, ohne das Produktionspotenzial der Betriebe einzuschränken. So sollen Einträge von PSM in Gewässer reduziert werden, von Punktquellen wie Befüll- und Waschplätzen oder durch Abdrift und Abschwemmung. Am 28. Januar 2025 gibt es dazu eine Fachveranstaltung für den Feldbau. Gemäss Direktzahlungsverordnung werde ab 2025 die Abdrift kontrolliert und sanktioniert, und ab 2027 gibt es Abschwemmanforderungen. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang auf die Deklarationspflicht und die Förderung für den Ersatz von Schächten im Kulturland und an Strassenrändern.
Allerdings müssten Einträge von PSM noch besser verstanden werden, bevor Schuldzuweisungen erfolgten. Dazu ist im Frühjahr 2025 ein runder Tisch geplant, wurde seitens Lawa erklärt. Gemessen werden sollen in Gewässern auch Mikrovereinigungen, neben PSM auch Arzneimittel und weitere Chemikalien. Zur Vermeidung von Punktquellen auf Landwirtschaftsbetrieben bietet der Kanton neu eine kostenlose Beratung auf Betrieben an. Ansprechpartner ist Ruedi Barmettler vom BBZN. Aufgrund eines Rundgangs mit dem Betriebsleiter werden Empfehlungen abgegeben.
Leitfaden transportfähige Tiere
Hans-Urs Vogel vom Luzerner Veterinärdienst stellte den neuen «Leitfaden zur Beurteilung der Transportfähigkeit von kranken und verletzten Schlachttieren» vor. Transportfähig sind beispielsweise Schweine mit nicht blutenden Schwanzverletzungen oder kleinen intakten Nabelbrüchen. Fragen würden jeweils aber bereits bei stark verschmutzten Tieren auftauchen. Nur mit Einschränkungen transportfähig seien grössere Nabelbrüche, blutende Schwanzverletzungen oder eingewachsene Stricke. Kranke oder verletzte Tiere müssten hingegen vor dem Transport von einem Tierarzt beurteilt werden und ein tierärztliches Zeugnis sei zwingend, mahnte Vogel. Der Leitfaden informiert, in welchen Fällen dies nötig ist. Dazu gehören beispielsweise mittelgradige Lahmheit, grosse Schwellungen und Abszesse. Auf dem Begleitdokument sei unbedingt zu deklarieren, ob das Tier krank, verletzt oder verunfallt sei. Nicht transportfähige Tiere in schlechtem Allgemeinzustand und schweren Verletzungen oder Erkrankungen müssten an Ort und Stelle getötet werden. Dazu gehören festliegende oder stark abgemagerte Tiere.[IMG 2]