Letzten Herbst beriet der Luzerner Kantonsrat über die Verfassungsinitiative und die Gesetzesinitiative für mehr Kulturlandschutz. Beide werden zur Ablehnung empfohlen. Hingegen genehmigte der Rat knapp einen Gegenvorschlag der Regierung, und ergänzte diesen (siehe auch BauernZeitung vom 25. Oktober 2019). Damit würden die Anliegen der Initianten aufgenommen, ohne den raumplanerischen Spielraum zu stark einzuschränken, fand die Regierung. Viele Anliegen seien zudem heute im Bundesrecht geregelt.

Gegenvorschlag ungenügend

Das genügt aber den Initianten nicht. Letzte Woche wurde beschlossen, die beiden Initiativen nicht zurückzuziehen, sondern diese dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten. Damit kann die Luzerner Bevölkerung demnächst über drei Vorlagen für mehr Kulturlandschutz entscheiden, neben der Verfassungs- und Gesetzesinitiative auch über den Gegenvorschlag des Kantonsrates.

FFF zu wenig geschützt

Der Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative sei ungenügend und könne den Kulturlandschaftsverlust nicht stoppen, begründet Franz Xaver Kaufmann vom Initiativkomitee den Verzicht auf den Rückzug der beiden Initiativen. «Die Zweckentfremdung und Überbauung von Kulturland und insbesondere der Fruchtfolgeflächen (FFF) bleiben weiter möglich.» Konkret könnten solche Flächen weiterhin eingezont und überbaut werden, wenn diese anderswohin verlegt würden. Die Initianten verlangen eine restriktivere Handhabung zum Schutz der heute definierten FFF.

«Die nicht landwirtschaftlichen Nutzungsinteressen bleiben im Gegenvorschlag der Regierung zu hoch gewichtet gegenüber den Schutzinteressen», findet Kaufmann.

«Weil eine Fachstelle fehlt, gab es in der Vergangenheit viele Bausünden.»

Franz Xaver Kaufmann, Initiativkomitee

Ungenügende Eingliederung

Ein weiterer grosser Mangel des Gegenvorschlags sei, dass er nicht aufzeige, wie das Raum­planungsrecht von Bund und Kanton im ländlichen Raum vollzogen werde. Die geteilte Verantwortung zwischen Kanton und Gemeinden führe dazu, dass sich niemand zuständig fühle für die Gesamtwirkung von Bauten auf Umwelt und Landschaft. Der Landschaftsschutz bleibe somit ungenügend. Früher habe es noch eine neutrale Kommission gegeben zur Eingliederung von Bauten, eine solche Fachstelle verlange auch der Bund. Im Kanton Luzern sei diese vor Jahren mit der Integration des Amts für Natur- und Landschaftsschutz in die Dienststelle Landwirtschaft und Wald aufgelöst worden. Seither gebe es keine solche Prüfstelle mehr, bedauert Kaufmann. «In der Vergangenheit gab es deshalb viele Bausünden.»

Zwar begrüsst Franz Xaver Kaufmann den Luzerner «Leitfaden für Gestaltung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone», der letztes Jahr lanciert wurde. Aber der Wille zur Durchsetzung sei eher fehlend, findet er.

Abstimmungstermin offen

Der Abstimmungstermin für die Vorlagen für mehr Kulturlandschutz im Kanton Luzern stehe noch nicht fest, erklärte Judith Setz, Stellvertretende Leiterin Kommunikation beim Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) auf Anfrage der BauernZeitung. Der Regierungsrat werde demnächst entscheiden, ob im Frühjahr oder Herbst, aber sicher finde die Abstimmung noch dieses Jahr statt.

Für die Initianten ist gemäss ihrer Medienmitteilung hingegen klar, dass bereits am 17. Mai darüber abgestimmt werde. Das sei ihnen von der Staatskanzlei so schriftlich bestätigt worden, sagt Kaufmann. Sie seien deshalb recht unter Druck gekommen und müssten den Text für die Abstimmungsbotschaft bereits diese Woche abliefern.

 

Die Initiativen

Die Verfassungsinitiative will gewährleisten, dass künftigen Generationen genügend Boden zur Verfügung steht und die einmalige Schönheit der Luzerner Landschaft erhalten bleibt. Sie verlangt eine haushälterische Bodennutzung, das Eindämmen der Zersiedelung und Einordnen der Siedlungen ins Landschaftsbild. Mit der Gesetzesinitiative soll der Vollzug konkretisiert werden. Durch innere Verdichtung soll «dort gebaut werden, wo bereits gebaut wird». Die Fruchtfolgeflächen sollen qualitativ und quantitativ langfristig geschützt werden. Ausserhalb der Bauzonen brauche es klare Vollzugskompetenzen und eine beratende Fachstelle für Natur- und Heimatschutz.