Wildtierkorridore und Gewässerräume, diese Stichworte sorgen bei betroffenen Grundeigentümern, aber auch bei Gemeinden im Kanton Luzern seit einigen Jahren für hitzige Diskussionen und rote Köpfe, wenn es um die Umsetzung geht. Nun steigt der Druck auf den Kanton. In einer Motion von Laura Spring (Grüne) und zahlreichen Mitunterzeichnern aus sämtlichen Kantonsratsparteien wird ein «Massnahmenplan und eine verlässliche Perspektive für die Umsetzung von raumplanerischen Massnahmen in der Landwirtschaft» gefordert.
Kanton soll unterstützen
So soll der Regierungsrat aufzeigen, wie der Kanton die Luzerner Landwirtschaft und die betroffenen Gemeinden in der Umsetzung von Wildtierkorridoren, Gewässerraumausscheidungen und weiteren Schutzzonen unterstützt. Der Kanton müsse seine Verantwortung wahrnehmen und fachliche Unterstützung für gemeinsam erarbeitete Lösungsansätze bieten. In diesem Zusammenhang wird auch vom Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband seit längerer Zeit bemängelt, dass bei anstehenden raumplanerischen oder auch grösseren baulichen Projekten die Interessen der Grundeigentümer zu wenig berücksichtigt würden. Die Interessenabwägung erfolge nicht oder sei zu einseitig. Es sei gar eine fehlende Gesprächsbereitschaft der kantonalen Dienststellen festzustellen.
Gemäss kantonalem Richtplan müssten Wildtierkorridore ausgeschieden werden und gemäss Gewässerschutzgesetz auch Gewässerräume. Die Umsetzung in den Gemeinden sei in beiden Bereichen aber schwierig, auch deshalb könnten Fristen nicht eingehalten werden. Die Konflikte entstünden bei den laufenden gemeindlichen Ortsplanungsrevisionen, wo solche Schutzzonen neu festzulegen seien.
Blockierte Ortsplanungen
So, wenn für Wildtierkorridore vom Kanton definierte Freihaltezonen auszuscheiden seien, in denen beispielsweise eingezäunte Obstanlagen oder witterungsgeschützte Beerenkulturen unerwünscht seien. Die Gemeinden hätten aber keinen Spielraum, diese Zonen an die Bedürfnisse der Grundeigentümer anzupassen, auch wenn die angedachte Funktionalität der Freihaltezone gar nicht gegeben sei. So stellen sich auch Fragen zur Besitzstandswahrung. Die Kantonsräte erwarten deshalb, dass der Kanton die Umsetzung der Freihaltezonen mit fachlicher Unterstützung und proaktiver und lösungsorientierter Kommunikation begleite. Und für Härtefälle soll eine einheitliche Praxis ausgearbeitet werden, mit der auch Kompensations- und Entschädigungsmassnahmen möglich sind.
Bei der Ausscheidung der Gewässerräume sei die Verzögerung entstanden, weil die Herausforderungen für die Gemeinden gross seien. Eigentlich hätte gemäss Gewässerschutzverordnung die Festlegung der Gewässerräume auf kantonaler Ebene bereits bis 2018 umgesetzt sein müssen.
Betroffene einbeziehen
Es zeige sich aber, dass nur dann eine erfolgreiche Umsetzung möglich sei, wenn die betroffenen Grundeigentümer gut begleitet und unterstützt würden. Die vom Kanton den Gemeinden zur Verfügung gestellte «Arbeitshilfe Gewässerraumfestlegung in der Nutzungsplanung» beinhalte zwar gute Informationen. Die Gemeinden bräuchten aber Instrumente wie Härtefallregelungen zur Begleitung der Umsetzung. Wo die Ausscheidung noch bevorstehe, soll der Kanton den Prozess deshalb von Anfang an stärker begleiten. So könnten in einer frühen Phase sowohl gewässerschutz- wie auch landwirtschaftsverträgliche Lösungen gefunden werden. Und bei Härtefällen soll der Kanton Entschädigungen für wegfallende Ertragsflächen prüfen, verlangen die Motionäre.