«Nehmt euch genügend Zeit für die Finanzierung eures Projektes, gebt Gesuche rechtzeitig ein und startet keinen Bau oder keine Bestellung vor der Zusicherung des Kredits.» Das waren die wichtigsten Tipps von Samuel Brunner von der Landwirtschaftlichen Kreditkasse des Kantons Luzern. Er sprach an der Buchhaltertagung von Agro-Treuhand Sursee. Derzeit seien zinslose Darlehen von der Kreditkasse wieder mehr gefragt, seit dem Anstieg der Zinsen.

Brunner zeigte auf, wofür Investitionshilfen gewährt werden können und wie dafür vorzugehen sei. Neu seien Massnahmen im Bereich Klima/Umwelt und Landschaft, und ab 2025 könnten auch Betriebsleiterwohnungen unterstützt werden. Grundsätzlich sollen mit der Gesuchsprüfung Fehlinvestitionen verhindert, die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und erfolgreiche Betriebe gefördert werden. «Und im Vordergrund steht immer die Entschuldung», betonte Brunner.

Lange Warteliste

Gerade im Berggebiet könnten in der Kombination von Investitionskrediten, Beiträgen und Unterstützung aus dem Gebirgshilfefonds sehr hohe Beiträge gesprochen werden. Jedoch sei eine Rückzahlung zwingend, und Projekte könnten deshalb an der Tragbarkeit scheitern.

Er wies darauf hin, dass derzeit die Warteliste bei den Gesuchen lang sei, mit einer Dauer von mehr als einem Jahr bis zum Entscheid, aufgrund des ausgeschöpften Rahmenkredits vom Bund. Und die Mittel für die Umfinanzierung von verzinslichen Schulden seien erschöpft. Erschwerend seien auch die Unsicherheiten aufgrund der ständig ändernden Verordnungen in der Agrarpolitik. Auch der Kanton überarbeite derzeit seine Strategie im Bereich Strukturverbesserungen. Es sei deshalb nicht immer klar, was in einem oder zwei Jahren noch unterstützt werden könne.

Weiterarbeit stärkt Vorsorge

Thomas Distel von der Versicherungsberatung des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes (LBV) ging auf die Neuerungen aufgrund der AHV-Reform ein. Anpassung des Referenzalters bei Frauen auf 65 Jahre, flexibler Rentenbezug und Arbeitsanreize für über 65-Jährige seien die Kernpunkte. Die Weiterbeschäftigung ermögliche, dass auch weiterhin sowohl in die AHV als auch in die berufliche Vorsorge einbezahlt werden könne. Insbesondere für Versicherte mit niedrigen Einkommen oder Beitragslücken sei es interessant, wenn die AHV-Altersrente bis zur Maximalrente aufgebessert werden könne. Thomas Distel ging auch auf die teilweise Pensionierung in Rentenform ein. Die Altersleistungen könnten zwischen dem 58. und dem 70. Altersjahr in bis zu fünf Schritten bezogen werden. Auf dem weiter erzielten Einkommen könne auch weiterhin Vorsorge aufgebaut werden. Beim Kapitalbezug würden hingegen die Altersleistungen eingeschränkt und es seien neu maximal drei Kapitalbezüge möglich. Wichtiges Fazit von Distel: Jeder Fall ist anders, pauschale Tipps machen nicht Sinn, die Situation im Hinblick auf die Pensionierung müsse individuell betrachtet werden.