Die Zwischenlagerung von Mist und Kompost am Feldrand, sogenannte Mieten, sind in der Landwirtschaft gang und gäbe. Mit dieser einfachen Lagerung gibt es nun ein Problem: So hat der Kanton Solothurn entschieden, dass es dafür ab sofort ein Baugesuch braucht.

Eine Vorreiterrolle

«Hier spielt der Kanton Solothurn ganz klar eine Vorreiterrolle», sagt der Solothurner Bauernsekretär Peter Brügger leicht verärgert. Denn in den anderen Kantonen will man noch nichts von einem Baugesuch für Mistmieten wissen. Eine Hintertür für die Solothurner Bauern bleibt aber noch offen: «Durch Verhandlungen mit dem Bau- und Justizdepartement hat der Solothurner Bauernverband eine pragmatische Lösung für das Mieten-Problem erreicht», sagt Brügger. So muss der betroffene Landwirt, der den Mist bereits bisher kompostiert hat, nur im Falle einer Beschwerde nachträglich ein Baugesuch einreichen.

Wichtig ist auch: «Nicht die einzelne Mist- oder Kompostmiete muss bewilligt werden, sondern in einem Konzept werden die möglichen Standorte festgelegt», sagt Brügger. So müsse der Landwirt nicht für jede einzelne Feldrandmiete eine eigenständige Bewilligung einholen, wenn der Nachbar mit einer Klage drohen will. Die Bewilligungen sind jeweils bei den zuständigen Gemeinden einzuholen.

Etwas Festes in der Hand

Für Peter Brügger ist klar: Ist eine Beschwerde im Raum, hat der Landwirt mit einem Baugesuch etwas Festes in der Hand. «Obwohl das Gesuch zwischen 500 und 1000 Franken kostet, ist dies immer noch billiger, als wenn es im besten Fall, zu einer zivilrechtlichen Klage mit hohen Anwaltskosten kommt», sagt der Bauernsekretär. Eine Bewilligung berechtige den Bauern aber nicht, die Mist- oder Kompostmieten dort zu platzieren, wo es ihm gerade passe. «Im Rahmen des Baugesuchs muss der Kompostbetrieb aufzeigen, an welchen Feldrändern die Lagerung erfolgen soll», hält Brügger fest. Dabei seien die Mieten gemäss Gewässerschutz vorschriftsgemäss zu decken und auch die Anlegedauer sei je nach Kanton unterschiedlich.