Ökostrom Schweiz Das Klimaschutz-Gesetz bekommt weitere Unterstützung aus der Landwirtschaft Tuesday, 28. March 2023 Es ist nicht in erster Linie der Klimawandel, mit dem der Bundesrat und die Kantone ihre Zustimmung zum Klimaschutzgesetz begründen. Vielmehr erklären sie Ihre Ja-Empfehlung primär damit, dass die Schweiz weniger abhängig werden müsse von importierten fossilen Energieträgern. Heute stammten rund drei Viertel der hierzulande verbrauchten Energie aus dem Ausland. Der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative gibt einen klaren Fahrplan zur Reduktion vor.

In knapp 30 Jahren klimaneutral

Das Ziel der Vorlage ist die Schweizer Klimaneutralität bis 2050, was auch für sämtliche Unternehmen gelten soll. Es sind Zwischenziele festgelegt, soweit möglich soll die Emissions-Reduktion im Inland geschehen. Für die restlichen Emissionen ist eine technische Lösung angedacht, um sie z. B. in Böden, Wäldern oder Holz zu speichern. Die Sektoren Gebäude und Verkehr sollen ihre Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2050 gegenüber dem Stand von 1990 um 100 Prozent, die Industrie um 90 Prozent senken.

Einen effektiven Beitrag zur emissionsarmen, gegenüber dem Klimawandel widerstandsfähigen Entwicklung müsste laut Gesetz auch der Finanzsektor leisten und sowohl nationale als auch internationale Geldflüsse entsprechend anpassen.

200 Millionen Franken pro Jahr

Wie der Bundesrat betont, enthält das Klimaschutzgesetz weder Verbote noch Vorschriften, Gebühren, Steuern oder Abgaben. Stattdessen sind Förderbeiträge geplant:

  • Für den Ersatz von Öl- Gas- und Elektroheizungen (Hauseigentümer)
  • Für bessere Gebäudeisolation (Hauseigentümer)
  • Für Investitionen in innovative Klimatechnologien (Gewerbe)

Schweiz besonders betroffen Noch ist das Klima zu retten – aber nicht, wenn es so weitergeht Monday, 20. March 2023 200 Millionen Franken sollen jährlich während zehn Jahren für den Ersatz von Heizungen zur Verfügung stehen und derselbe Betrag während sechs Jahren jährlich für die Unterstützung des Gewerbes. Die drei wichtigsten Anliegen des Klimaschutzgesetzes sind in dessen eigentlicher Bezeichnung zusammengefasst: «Bundesgesetz über Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit».

Zur Vorsorge verpflichtet

Das Klimaschutzgesetz enthält weiter eine Verpflichtung für Bund und Kantone: Sie müssen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür sorgen, dass in der Schweiz die notwendigen Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz vor dessen Folgen ergriffen werden. Im Vordergrund soll dabei die Vermeidung klimabedingter Schäden stehen, etwa durch veränderte Niederschlagsmuster oder häufigere Extremereignisse. Wie genau diese Verpflichtung in die Tat umgesetzt werden muss, wird die Verordnung zum Klimaschutzgesetz festlegen – falls die Vorlage angenommen wird.

Abstimmung folgt im Juni

Der Urnengang zum Klimaschutzgesetz ist für den 18. Juni 2023 geplant. Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands (Laka) hat kürzlich ein Ja beschlossen, dies aufgrund der grossen Betroffenheit der Landwirtschaft. Dafür ausgesprochen haben sich neben Bundesrat, Kantonen und Laka auch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB), Ökostrom Schweiz und die Kleinbauern-Vereinigung. Die Initianten der Gletscher-Initiative haben ihre Vorlage unter der Bedingung zurückgezogen, dass der indirekte Gegenvorschlag (also das Klimaschutzgesetz) angenommen und umgesetzt wird.

Dagegen stellt sich die SVP, die mit ihrem Referendum die Abstimmung über das Klimaschutzgesetz erwirkt hat. Die Partei spricht von einem «Stromfresser-Gesetz» und warnt vor Strommangel, steigenden Preisen und hohen Kosten.

«Eine trügerische Sicherheit»

Martin Haab, Präsident des Zürcher Bauernverbands und SVP-Nationalrat erklärt in einem Gastbeitrag in der BauernZeitung seine Sorge, der Bundesrat werde bald auch verbindliche Klimaziele für die Landwirtschaft ins Gesetz schreiben. Dass der Agrarsektor bisher ausgeklammert werde, hält der ZBV-Präsident für eine trügerische Sicherheit. Haab befürchtet als Folge einen «massiven Abbau» der Nutztierbestände in der Schweiz und Nachteile für die hiesigen Bäuer(innen).

Gesetze nicht ohne Weiteres ändern

«Das Klimaschutzgesetz ist kein Blanko-Check», versichert hingegen das Bundesamt für Umwelt (Bafu) in einem Faktenblatt. Die Vorlage setze den langfristigen Rahmen für die Schweizer Klimapolitik, die weiteren Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele müssten Schritt für Schritt in separaten Gesetzen verankert werden. Damit ist laut Bafu zwar in erster Linie das CO2-Gesetz, aber auch die Agrarpolitik gemeint. Da künftige Gesetzesänderungen dem Referendum unterliegen, sieht man beim Bafu die Mitsprache aller Betroffenen als gesichert an.

Am Ende obsiegte in der Landwirtschaftskammer (Laka) die Ja-Parole. Zuvor wurde im Parlament des Schweizer Bauernverbandes aber heftig diskutiert: Denn innerhalb des Verbandes stellt sich eine starke Minderheit gegen das Klimaschutzgesetz. Vertreten wurde sie an der Tagung in Landquart von der Obwaldner SVP-Nationalrätin Monika Rüegger. Sie stellte das Klimaschutzgesetz in eine Reihe mit erfolgreich abgewehrten Volksbegehren wie zuletzt der Massentierhaltungs-Initiative.


Kontroverse Diskussionen in der Landwirtschaftskammer

Die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbands hat die Ja-Parole zum Klimaschutzgesetz beschlossen, über das am 18. Juni abgestimmt wird. Die Vorlage war innerhalb des Verbandes nicht unumstritten.

Bauern besonders betroffen
Wie bei diesen gehe es auch beim vorliegenden Gesetz um einen rigorosen Umbau der Landwirtschaft. Denn obwohl das Gesetz keine branchenspezifischen Vorgaben für die Landwirtschaft beinhalte, wäre diese am Ende doch betroffen. Das darin vorgesehene Verbot von Benzin- und Dieselmotoren und die Pflicht zur Energiesanierung von Wohnbauten gelte auch für die Bauern – und treffe diese besonders hart.
«Die Politiker in Bern können sich ein Elektroauto und ein energetisch saniertes Haus leisten und dennoch weiter in die Ferien fliegen», sagte Rüegger. Für die bäuerliche Bevölkerung sehe es anders aus. Die Umsetzung des Gesetzes bedeute, dass das «landwirtschaftliche Erbe kaputt gemacht» werde, so Rüegger.

Mehrheit wollte Solidarität der Bevölkerung nicht gefährden
Die Befürworter der Ja-Parole stellten dagegen die Glaub-würdigkeit der Bauern vor der Bevölkerung in den Vordergrund. Auf deren Solidarität sei die Landwirtschaft gerade wegen der Klimaerwärmung angewiesen, argumentierte die Luzerner Mitte-Nationalrätin Priska Wismer. Wenn die Bauern sich jetzt beim Klimaschutz gleichgültig zeigten, könne dies Folgen haben, warnte Wismer. Denn dann könne es bei der nächsten Trockenheit plötzlich heissen: «Ihr habt nicht mitgemacht, jetzt helft euch selber.»
Der Schwyzer SVP-Nationalrat Marcel Dettling warnte dagegen vor zu viel Anpassung und stellte die Frage: «Wem wollen wir gefallen? Denen, die vom ‹Klimakiller Kuh› reden?» Ein Ja zum Klimaschutzgesetz werde zukünftige Angriffe auf die Landwirtschaft nicht abwenden, warnte Dettling. Eine massive Reduktion der Fleischwirtschaft sei in Bundesrat und Parlament bereits Thema. Der Bauernverband müsse sich dieser Entwicklung konsequent entgegenstellen, so Dettling: «Sonst schaufeln wir unser eigenes Grab.»

Gesetz ohne Einfluss auf das Klima
Einig waren sich alle darin, dass das Gesetz nichts an der Klimaerwärmung ändert. «Die Schweiz stösst im Jahr so viel CO2 aus wie China in einem halben Tag», sagte Monika Rüegger. Jakob Lütolf vom Zentralschweizer Bauernbund hielt dem entgegen: «Das Schweizer Klimaschutzgesetz wird das Weltklima nicht retten, aber es ist ein Zeichen.»