«Im kommenden Jahr werde ich entlang der Engelberger Aa infolge der erfolgten Gewässerraumausscheidung auf meiner Seite einen rund 18 Meter breiten Pufferstreifen haben», erklärt Wendel Odermatt aus Wolfenschiessen. Er ist einer der Nidwaldner Landwirte, die von der abgeschlossenen Gewässerraumausscheidung besonders betroffen sind.
Verlust von düngbarer Fläche infolge der Gewässerraumausscheidung
Da die Flächen seines Heimets Lochrüti auf einer Länge von560 Metern an die Engelberger Aa grenzen, kann er dadurch fast eine Hektare Kulturland nicht mehr düngen. Zudem verläuft auch der Lochrütibach auf einer Länge von 700 Metern über die Betriebsfläche. Der ausgeschiedene Gewässerraum liegt da bei rund 20 Metern. Da er das Wiesland auf beiden Seiten dieses Baches nutzt, verliert er auch da düngbare Flächen. «Der Lochrütibach wurde 2015 infolge eines Hochwasserschutzprojektes renaturiert, was auch sinnvoll war. Unterschätzt habe ich aber die Mehrarbeit, welche durch gepflanzte Sträucher entsteht, wenn diese eine gewisse Grösse erreichen. Ohne einen regelmässigen Rückschnitt auf den Stock droht durch die schleichende Verbuschung weiterer Verlust von Kulturland», so Odermatt. [IMG 2]
Erschwerte Bewirtschaftung
Das eine Flächen zudem oftmals an Waldgebiete grenzen, hat er auch da viele Pufferstreifen, entsprechend anspruchsvoll wird die Bewirtschaftung. «Gerade entlang der Engelberger Aa habe ich in den letzten Jahren oft Silomais angepflanzt. Durch die Gewässerraumausscheidung wird die Fläche bedeutend schmäler und die Bearbeitung ineffizienter.» Ähnlich sehe das bei der Düngung aus, das exakte Ausbringen von Gülle und Mist werde durch die teils engen Verhältnisse immer anspruchsvoller und bei Übertretungen drohten Sanktionen. Einen kleinen Vorgeschmack erhielt er bereits dieses Jahr, als sein Lehrling mit dem neuen Schleppschlauchfass unbeabsichtigt in den Pufferstreifen geriet. Diese Unachtsamkeit wurde von Dritten eingeklagt und darauffolgend sanktioniert. «Ich glaube nicht, dass sich alle Nidwaldner Bauern bewusst sind, was sie nächstes Jahr erwartet», betont Wendel Odermatt. Auf dem 60 Hektaren grossen Biobetrieb stehen rund 50 Kühe, 35 Stück Jungvieh und 120 Mastschweine im Stall. Somit ist der Tierbesatz relativ tief. Bisher konnte dadurch etwas Bio-Hühnermist zugeführt werden. Darauf wird zukünftig wohl verzichtet.
Schwyzer nutzen Spielraum
Auch in Schwyz ist die Gewässerraumausscheidung in einzelnen Gemeinden angelaufen. «Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, wie wichtig es ist, dass sich die Landwirte in den Gemeinden frühzeitig einbringen, denn die Bauern kennen die örtlichen Gegebenheiten meist am besten», erklärt Franz Philipp von der Schwyzer Bauernvereinigung. Bei Bedarf müsse gegen Festlegungen auch Einsprache gemacht werden.
Merkblatt als Vollzugshilfe
Im Gegensatz zu Nidwalden, wo die Bundesvorgaben konsequent umgesetzt wurden, nutzte der Regierungsrat in Schwyz den vorhandenen Spielraum. Als Vollzugshilfe für die Gemeinden erstellte er ein eigenes Merkblatt zur Festlegung der Gewässerräume. Unter anderem wird darin aufgeführt, dass bei Gewässern bis 1,5 Meter Gerinnesohlenbreite kein Gewässerraum ausgeschieden werden müsse.
Beschwerde beim Regierungsrat
Nach diesem Merkblatt hat auch die Gemeinde Feusisberg ihre Gewässer ausgeschieden, worauf Umweltverbände Beschwerde beim Regierungsrat erhoben. Dieser entschied nun, dass unabhängig von der Grösse alle auf dem Gemeindegebiet vorhandenen Gewässer beurteilt werden müssten, er stellte aber das Merkblatt zur Festlegung der Gewässerräume und damit die Empfehlung, unter einer Gerinnesohlenbreite von 1,5 Meter keinen Gewässerraum auszuscheiden, nicht in Frage. Allerdings müssten die Räume nicht nach der bestehenden, sondern nach der natürlichen Gerinnesohlenbreite berechnet werden.