Die Luzerner Bauern erhalten seit Jahren immer weniger Direktzahlungen. Im tierintensiven Agrarkanton mit eher kleinflächigen Betrieben ist der stetige Umbau der Agrarpolitik besonders spürbar. Im Vorjahr waren es noch 213 Millionen Franken an Beiträgen, ein Minus von 3,2 Mio, vor allem wegen des tieferen Übergangsbeitrags. «Viele Betriebsleiter waren gezwungen, bei neuen Programmen mitzumachen, um Beitragseinbussen möglichst gering zu halten», meinte Annatina Bühler von der Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa). Da seien andere Kantone weniger betroffen gewesen. Im kommenden Jahr wird eine weitere Reduktion um 6,5 Mio Franken erwartet.

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Der steigende Produktionserschwernisbeitrag vermag den sinkenden Basisbeitrag für die Versorgungssicherheit nicht zu kompensieren, dazu kommen Kürzungen des BTS-Beitrages sowie beim BiodiversitätsbeitragQI. Zumindest die Mittelverteilung Berg/Tal soll gemäss Bund stabil bleiben. Ob dies auch für den Kanton Luzern gelte, könne wohl erst 2025 gesagt werden, meinte Bühler. Sie präsentierte den Rückblick 2023 und den Ausblick 2024 an der Informationstagung für die Landwirtschaftsbeauftragten der Gemeinden.

Die Kürzungen bei den Beiträgen aufgrund von Mängeln und Kontrollen bewegten sich im Vorjahr mit rund 640 000 Franken im Rahmen des Vorjahres. Die zusätzlichen Kürzungen beim Übergangsbeitrag aufgrund der Einkommens- und Vermögensgrenzen waren mit rund 350 000 Franken aber nicht unerheblich.

Die Umlagerungen lösen bei vielen Bauern Unmut aus, doch die Zufriedenheit mit dem Vollzug und der Zusammenarbeit mit der Lawa sei hoch, ergab eine Umfrage bei den Landwirtschaftsbeauftragten.

30 bis 60 Minuten

Das Wissen rund um die Datenerhebung sei recht hoch und zufriedenstellend für die neuen Programme. Rund ein Drittel der Befragten nutzen zur Dateneingabe eine Checkliste, rund die Hälfte führen sie ohne Mithilfe der Landwirtschaftsbeauftragten durch, die Hälfte der Befragten braucht dafür 30 bis 60 Minuten. Verbesserungspotenzial gebe es bei der Erreichbarkeit der Lawa-Mitarbeitenden während der Datenerhebung und dem zeitnahen Aktualisieren der Dokumente auf der Website.

Mulchen Alpen ist neu erlaubt

Neuerungen gibt es nächstes Jahr für Sömmerungsbetriebe. Mulchen zur Weidepflege wird ohne Bewilligung erlaubt, ausser auf NHG-Flächen. Bisher war dies nicht möglich und offenbar gab es deswegen in der Vergangenheit schon einige Bussen. Mulchen zur Entbuschung braucht hingegen auch künftig eine Bewilligung.

Neu ermöglicht der Bund für 2024 auch einen Zusatzbeitrag für die Umsetzung von einzelbetrieblichen Herdenschutzmassnahmen (beispielsweise geeignete Einzäunung) von 250 Franken pro Normalstoss, für Schafe, Ziegen und Jungvieh. Allerdings sei ein Herdenschutzkonzept notwendig. Und der Sömmerungsbeitrag für ­ständige Behirtung sinkt um 100 Franken auf 400 Franken pro Normalstoss.