Trotz der schon seit 1972 im Raumplanungsgesetz verankerten Trennung von Bauzone und Nichtbauzone nehme die Bautätigkeit ausserhalb des Baugebiets gesamtschweizerisch zu. Das führe zu negativen Auswirkungen auf die Umwelt und widerspreche auch dem geltenden Recht, erklärt der Luzerner Regierungsrat. Er hat deshalb Verständnis, dass der Bundesrat schon im Oktober 2018 dem Parlament die zweite Etappe zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vorlegte. Dies auch als Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative.

Wirkung kontraproduktiv

Eine von der Ständeratskommission vereinfachte und mit weniger komplexen Massnahmen versehene Vorlage war seit Mai 2021 bei den Kantonen in der Vernehmlassung. Die Zielsetzungen werden zwar auch vom Luzerner Regierungsrat begrüsst. Der Revisionsentwurf überzeuge aber nicht, führe zu keiner Vereinfachung und bewirke in einigen Themenbereichen gar das Gegenteil, heisst es in der Stellungnahme.

Alte Bauten beseitigen

Der Ansatz zur Begrenzung der Bauten ausserhalb der Bauzone und der Grundsatz von «Alt vor Neu» wird zwar begrüsst. Das Stabilisierungsziel zur Bodenversiegelung dürfe sich aber nicht nur auf landwirtschaftliche Bauten beschränken. Und es sei auch auf Tierwohl und Tierschutz zu achten, was eher mehr Baufläche beanspruche. Kritisch beurteilt wird eine Abbruchprämie. Viel mehr sollen die Bestimmungen zur Umnutzung von Bauten geschärft werden, indem Gebäude zu beseitigen sind, wenn der ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzungszweck definitiv weggefallen ist.

Kritisch zu Lockerungen

Abgelehnt werden aber auch vom Bund vorgeschlagene Lockerungen bezüglich Zonenkonformität. So für Bauten zur hobbymässigen Tierhaltung. Oder bei der Beurteilung der Bodenunabhängigkeit, mit der Wiederzulassung alternativ zu den Kriterien Deckungsbeitrags- oder Trockensubstanzpotenzial. Dies würde extensiveren Betrieben erlauben, in eine bodenunabhängige Produktion einzusteigen, was aufgrund der ohnehin schon hohen Tierintensität im Kanton nicht erwünscht sei.

Begrüsst würden von der Regierung hingegen Lockerungen für den Agrotourismus und die Speziallandwirtschaft im Pflanzenbereich.

Mehr Kulturlandschutz                                                                                                      
Im Kanton Luzern wurde die Vernehmlassung zur Teilrevision der Planungs- und Bauverordnung gestartet. Dies aufgrund des Ende 2020 angenommenen Gegenvorschlags zu den Luzerner Kulturland-Initiativen. Dieser schreibt einen strengeren Schutz des Kulturlandes allgemein und besonders der Fruchtfolgeflächen vor. Mit der Verordnungsanpassung sollen auch weitere Fragen im Zusammenhang mit den Fruchtfolgeflächen geklärt werden sowie weitere Themen wie die elektronische Baugesuchseingabe sowie die Gebührenregelung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Dezember 2021.