Nun hat auch der Kanton Aargau einen Massnahmenplan Ammoniak. Der wurde vom Regierungsrat bereits Ende Dezember 2024 verabschiedet. Damit sollen die Emissionen bis 2030 um 15 % sinken, gegenüber dem Referenzjahr 2019. Das Ziel soll durch technische, bauliche und betriebliche Massnahmen erreicht werden, ohne den Tierbestand gegenüber 2019 zu reduzieren, heisst es im Anhörungsbericht.
Die Landwirtschaft verursache mit 90 % den grössten Anteil an Ammoniakemissionen im Kanton, davon stammen 93 % aus der Tierhaltung. Vom Aargauer Rindvieh seien es 68 %, von Schweinen 16 % und vom Geflügel 11 %. Vor allem die Geflügelhaltung habe im Aargau stark zugenommen, während die Rindviehbestände in den letzten 20 Jahren um 10 % sanken.
Freiwillige Massnahmen
Vorgeschlagen werden elf technisch-betriebliche Massnahmen, welche «generell oder fallspezifisch» auch von der Nationalen Drehscheibe Ammoniak empfohlen würden. Einige davon gelten bereits heute bei Neubauten, wenn dadurch die kritischen Levels überschritten würden. Künftig sollen diese Massnahmen wie erhöhte Fressbereiche beim Milchvieh (M1), rascher Harnabfluss bei Rindvieh (M2) oder Abluftreinigungsanlagen für Mastpoulets und Schweine (M4) mit kantonalen Mitteln unterstützt werden, wenn die Bauern freiwillig darauf setzen wollen.
Allerdings sei die Wirkung bescheiden, die Kosten aber hoch, bemerkt der Bauernverband Aargau (BVA) in seiner Stellungnahme. So führe M1 lediglich zu einer Ammoniakreduktion von 0,06 % im Vergleich zum Referenzjahr 2019, bei M2 sei es 0,11 %, bei M4 0,94 %.
Zum Vergleich: Die bereits beschlossenen Bundesmassnahmen Güllelagerabdeckung bringen gemäss Anhörungsbericht 2,56 %, die Schleppschlauchpflicht 1,45 % und die Förderung von Weide beim Rindvieh 1,31 %, somit insgesamt 5,3 % Reduktion. Die zusätzlichen neuen kantonalen Massnahmen sollen eine Minderung von 10,2 % bringen.
Hohe Kosten
Insgesamt wird mit Kosten für die Umsetzung des Massnahmenplans von 15 Mio Franken gerechnet, davon betragen die Finanzhilfen von Bund 2 Mio und vom Kanton 5,1 Mio. Hinzu kommen beim Kanton Kosten für Kontrollen und die Projektstelle, sodass dem Grossen Rat ein Verpflichtungskredit von 5,5 Mio Franken für die Jahre 2025 bis 2030 beantragt wird. Am meisten kantonale Mittel würden die Förderung des Schleppschuhs und Gülledrill mit 2,16 Mio Franken (Reduktionswirkung 1,33 %) und M4 mit 1,25 Mio Franken verschlingen.
Die Landwirtschaftsbetriebe haben in diesem Zeitraum Investitionskosten von rund 7,5 Mio Franken zu tragen, ohne die jährlichen Betriebskosten für bauliche Massnahmen. Das kritisiert der BVA. Grundsätzlich werde der Verpflichtungskredit unterstützt. Die Bauern hätten aber schon viele freiwillige Massnahmen umgesetzt, und die Emissionen seien seit 1999 um 20 Prozent gesenkt worden. Wenn wegen der neuen Massnahmen betriebliche Mehrkosten entstünden, müssten diese von der Öffentlichkeit übernommen werden. Ansonsten müsse der Zielwert im Massnahmenplan gesenkt werden. Als ungedeckte Mehrkosten werden vom BVA die hohen Unterhaltskosten von Abluftreinigungsanlagen aufgeführt. Und verwiesen wird auf die Massnahme M11, wonach ab 2026 alle Aargauer Mastschweine als Futterergänzung Benzoesäure erhalten müssen. Das führe zu Futtermehrkosten von sechs Franken pro Schwein, welche nicht auf das Produkt überwälzt werden könnten.
Benzoesäure obligatorisch
M11 Benzoesäure für Mastschweine ist gemäss Anhörungsbericht auch in den Massnahmenplänen Ammoniak der Kantone Zürich und Zug aufgeführt. Die Reduktionswirkung ist mit 0,72 % eher bescheiden, beispielsweise im Vergleich zu M8 (Mist einarbeiten auf Ackerflächen) mit 2,27 % oder M7 (Schleppschuh und Gülledrill) mit 1,33 % oder M9 (Fütterung Milchvieh) mit 1,43 %. Benzoesäure führe zu einer Senkung des pH-Wertes in der Gülle und die Emissionsreduktion sei bestätigt, heisst es auf der Plattform der nationalen Drehscheibe Ammoniak. Allerdings wird die Massnahme nur in Einzelfällen empfohlen.