Ende Mai wurde im Schwyzer Kantonsrat gegen den Willen der Regierung eine Motion angenommen, welche höhere Entschädigungen für landwirtschaftliches Kulturland bei Enteignungen vorsieht. Dies in Anlehnung an Bundesrecht, weil das Parlament auf dieses Jahr hin das Bundesgesetz über die Enteignung revidiert hat. Neu wird für Bundes-Infrastrukturprojekte benötigtes Land mit dem Dreifachen des Schätzungswertes vergütet. Die Schwyzer Motionäre verlangten, dass auch für kantonale Projekte benötigtes Land entsprechend gleich entschädigt wird.

Rechtliche Gründe

Bisher wird Kulturland mit 5 bis 12 Franken pro Quadratmeter entschädigt, wobei 12 Franken die Regel sei, wie die Regierung in ihrer Antwort erklärt. Andere Kantone wie Zürich (7 Franken), St. Gallen (5 bis 10 Franken) oder Luzern (bis 9 Franken) würden weniger zahlen, eine Ausnahme sei Zug, wo bis zu 88 Franken vergütet werden.

Zwar sei der Wunsch der betroffenen Grundeigentümer nach einer höheren Entschädigung für die Abtretung von Land an die öffentliche Hand nachvollziehbar, meint die Regierung. Es würden aber rechtliche Gründe gegen eine höhere Entschädigungsregelung sprechen. So habe das Bundesgericht in Urteilen festgelegt, dass Entschädigungen nur den erlittenen Schaden, aber keinen Gewinn beinhalten dürften. Der Bundesrat habe zudem die vom Bundesparlament gegen seinen Willen beschlossene Revision des Entschädigungsgesetzes als verfassungswidrig erklärt. Angeführt werden auch weitere Gründe, welche gegen eine Erhöhung sprechen, wie Diskrepanz zum Steuerrecht oder Ungleichbehandlung von Grundstücken in anderen Zonen. Die heutigen Entschädigungen seien deshalb zu belassen, die Motion sei abzulehnen.

Rechtsgrundlage anpassen

Das sah der Kantonsrat aber anders und beauftrage mit 85 zu 5 Stimmen die Schwyzer Regierung, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass bei Enteignungen von Kulturland das Dreifache des Schätzwertes vergütet wird.

 

Luzern prüft Anpassung

Auch in Luzern verlangen Kantonsräte bessere Entschädigungen bei Enteignung von Kulturland, konkret den dreifachen Schätzwert – wie beim Bund. Das verlangten Marlies Krummenacher, CVP, und Martin Birrer, FDP, im Herbst in ähnlichen Postulaten. Das erachtet die Luzerner Regierung aber als nicht vertretbar, auch wegen den jährlichen Mehrkosten von 1,6 Millionen Franken, heisst es nun in der Antwort. Heute gibt es im Kanton 3 bis 9 Franken pro Quadratmeter für Landwirtschaftsland, 200 bis 400 Franken für Bauland. Die Regierung sei aber offen für höhere Ansätze als heute.

Um Verzögerungen bei Projekten zu verhindern und gleichwohl gütliche Einigungen zu erreichen, soll bei allen Landerwerbsverträgen eine neue Vertragsklausel aufgenommen werden. Demnach bleibt der vereinbarte Entschädigungspreis solange gültig, bis es neue Regelungen gibt. «So können Betroffene laufender Verhandlungen von einer allfälligen künftigen Erhöhung der Ansätze profitieren.» Die Regierung will aber auch abklären, ob eine Systemänderung überhaupt verfassungskonform wäre und das Postulat darum nur teilweise erheblich erklären.