Das Bäuerliche Bodenrecht (BGBB) sei ein sehr wichtiges Gesetz, betonte Christian Hofer, Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) vor den Medien. Die Teilrevision im Auftrag des Parlaments solle es entsprechend den heutigen Verhältnissen aktualisieren. «Es ist unsere Aufgabe, die richtigen Rahmenbedingungen für innovative und resiliente Familienbetriebe zu schaffen», so Hofer.
Die drei Schwerpunkte der Vorlage
Die Vorlage zum revidierten BGBB hat der Bundesrat am 8. Oktober zuhanden des Parlaments verabschiedet. Sie hat drei Schwerpunkte:
- Stärkung des Grundsatzes der Selbstbewirtschaftung
- Bessere Stellung der Ehepartner(innen)
- Mehr unternehmerischer Handlungsspielraum
Zur Stärkung der Selbstbewirtschaftung gehören Massnahmen, die vor Spekulation mit landwirtschaftlichen Flächen schützen sollen. So ist vorgesehen, dass nur AGs und GmbHs diese erwerben dürfen und auch nur, wenn drei Viertel ihrer Stimm- und Kapitalanteile von natürlichen, selbst bewirtschaftenden Personen gehalten werden. Stiftungen und Genossenschaften könnten so also künftig kein Landwirtschaftsland mehr erwerben, aber mit ihren bestehenden Flächen wie bisher weiterarbeiten.
Pro Natura kritisiert Neuregelung vehement
Bei der Neuregelung des Erwerbs von Landwirtschaftsland durch Nichtselbstbewirtschafter handle es sich um eine Konkretisierung, die von den Kantonen als Vollzugsbehörden gewünscht worden sei. «Was unter Schutz steht, kann so erworben werden», fasste Martin Würsch, BLW, zusammen. Namentlich sind dies Flächen in Schutzzonen gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) oder Objekte von nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung nach NHG. Zudem müssten Bund, Kantone, Gemeinden oder Naturschutzorganisationen für den Landkauf glaubhaft darlegen, dass sie den Schutz neu erworbener Flächen optimieren. Das bedeute eine analoge Regelung zu den Landbewirtschaftenden, die ihre Selbstbewirtschaftung ebenfalls beweisen müssen, bemerkte Würsch.
Pro Natura kritisiert in einer Medienmitteilung diese Neuregelung vehement. Auch die Kantone hätten in der Vernehmlassung davor gewarnt, da sie zu mehr Enteignungen gezwungen würden. «Enteignungen sind für alle Beteiligten unbefriedigend», findet Pro Natura und lobt die bisherige Praxis. Sie sei «restriktiv und ausgewogen».
Pächter erhalten Baurecht
Im Sinne einer Stärkung des Unternehmertums ermöglicht das revidierte BGBB ein Baurecht für Pächter. BLW-Mitarbeiter Johnny Fleury erinnerte in diesem Zusammenhang an die grosse Anzahl Pächter in der Schweiz und die Suche nach Möglichkeiten zur Realisierung von Bauprojekten. Auch auf gepachteten Flächen sollen demnach Pächter Ökonomiegebäude oder Pflanzungen im Baurecht erstellen können.
Christian Hofer gab sich zuversichtlich, dass die Vorlage im Parlament mehrheitsfähig sein wird. Zumal in der Ausarbeitung eine externe Begleitgruppe mit Verbänden, Kantonen, Agrarrechtlern und Treuhändern beteiligt war. In den Diskussionen und der Vernehmlassung klar durchgefallen ist die Idee, für mehr unternehmerische Freiheit die Belastungsgrenze ganz abzuschaffen. Stattdessen hat es nun eine Erhöhung von 35 Prozent auf 55 Prozent des Ertragswerts ins revidierte BGBB geschafft.
«Mit der Revision geben wir der jungen Generation moderne Rahmenbedingungen», so Hofer. Das sei wichtig, um den Agrarsektor attraktiv zu halten. Nun ist der Ball allerdings beim Parlament. «Es hat schlussendlich die Kompetenz, zu bestimmen, was am Ende geändert wird.»