In einer Sondersession zur PFAS-Problematik hat sich der Nationalrat am 9. September mit nicht weniger als acht Motionen befasst. Hier ein kurzer Überblick zu den Resultaten der Debatte:
- PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen insbesondere auch für Landwirte festlegen und Unterstützungsmassnahmen einleiten: Annahme
- Massnahmen zur Existenzsicherung von PFAS-betroffenen Landwirtschaftsbetrieben: Annahme
- Deklarationspflicht für PFAS: Annahme
- PFAS-Grenzwerte mit realistischen Begleitmassnahmen: Annahme
- Sichere und nachhaltige Chemikalien stärker fördern: Annahme
- PFAS-Zulassung auf wesentliche Verwendungszwecke beschränken: Ablehnung, erledigt
- Sektorielle Absenkpfade und Massnahmen: Ablehnung, erledigt
- Abgabe auf PFAS an der Quelle: Ablehnung, erledigt
Die angenommenen Vorstösse gehen zur weiteren Beratung in die Kleine Kammer.
«Nicht zwingend notwendig», sagt Albert Rösti
Der Bundesrat hatte nur die erste Motion zur Annahme empfohlen. Sie stammt aus der ständerätlichen Umweltkommission und verlangt, neben Gesundheits- und Umweltrisiken bei der Festlegung von PFAS-Grenzwerten auch bestehende Grundbelastungen und die Folgen für die Landwirtschaft zu berücksichtigen. Die Motion enthält zudem die Prüfung von Unterstützungsmassnahmen für Landwirt(innen) und das Festlegen «angemessener Übergangsfristen» für höchstwertige Lebensmittel. Die Kommission hat den Vorstoss ergänzt und fordert somit, dass im Bereich Trinkwasser eine von der EU unabhängige Regelung geprüft wird. Ausserdem seien Herstellung und Verwendung von PFAS-haltigen Produkten einzuschränken. «Der Bundesrat erachtet diese Zusatzpunkte nicht als zwingend notwendig», meinte Umweltminister Albert Rösti im Nationalrat. Man würde sich dieser Fragen sowieso annehmen. «Aber der Bundesrat kann mit der Annahme dieser Änderungen durchaus leben.»
Viel ist bereits in Arbeit
Albert Rösti war es allerdings ein Anliegen, die bereits laufenden Arbeiten zu PFAS klarzustellen:
- So sollen via Verordnungsrevision gewisse PFAS für die breite Öffentlichkeit beschränkt werden.
- Im Frühling 2026 gehen Vorschläge für PFAS-Höchstwerte in Abfall und Altlasten in Vernehmlassung.
- Die Erarbeitung von PFAS-Höchstwerten für den Boden und die Einleitung in Gewässer schreite planmässig voran.
- Das Innendepartement beschäftigt sich mit befristeten Regeln für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus Gebieten mit hoher PFAS-Belastung. Damit werde vor allem die unmittelbar betroffene Landwirtschaft adressiert.
- Noch 2025 soll ein Bericht zu einem möglichen nationalen PFAS-Aktionsplan erscheinen.
«Diese Massnahmen nehmen letztlich die meisten der Anliegen, die in den Vorstössen vorkommen bzw. die wesentlichen Punkte daraus, auf», sagte Rösti. Die Ablehnung des Bundesrats bedeute daher nicht, dass er diese Forderungen nicht ernst nehme. Vielmehr wolle er Doppelspurigkeiten vermeiden. Der Umweltminister widersprach Mike Egger (SVP, SG), der warnte, man könne nicht jahrelang auf Berichte und Aktionspläne warten. «Die Landwirtschaftsbetriebe brauchen heute und nicht erst morgen Unterstützung», so Egger. Spätestens Anfang 2026 werde der Bericht aber verabschiedet und damit die Auslegeordnung und die nötigen Unterstützungsmassnahmen vorliegen, hielt Rösti dagegen.
Festlegen statt prüfen
Trotz der Beteuerungen des Bundesrats verdeutlichte die Grosse Kammer mit der zahlenmässig starken Annahme der Motion von Mike Egger, dass Landwirt(innen) finanziell unterstützt werden sollen. 137 Ja-Stimmen standen bei fünf Enthaltungen 53 Nein-Stimmen gegenüber. Im Gegensatz zum vom Bundesrat unterstützten Vorstoss verlangt Egger explizit die Ergreifung – statt nur Prüfung – von «raschen, unbürokratischen und nachhaltigen» Unterstützungsmassnahmen.