Im Zugersee ist der Phosphorgehalt mit 80 mg/m3 nach wie vor zu hoch und liegt deutlich über den Werten des Sempachersees und des Baldeggersees. Und die Abnahme des P-Gehaltes ist nur gering. Ohne zusätzliche Massnahmen könne ein gesetzeskonformer Zustand des Zugersees nicht erreicht werden, teilt das Landwirtschaftsamt mit. Die Baudirektion werde per Januar 2023 einen Zuströmbereich bezeichnen, worin zusätzliche Düngeauflagen gelten.
Kein Ressourcenprojekt
Schon 2018 war geplant, einen Zuströmbereich auszuscheiden zugunsten einer Vereinbarung zwischen der Baudirektion und dem Zuger Bauernverband aber zurückgestellt. Inhalt der Vereinbarung war, dass der Bauernverband ein Ressourcenprojekt aufgleist, welches die gleiche Wirkung hätte. Das Projekt kam aber nicht zustande beziehungsweise wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft abgelehnt mit der Begründung, dass es auch für ein Ressourcenprojekt einen Zuströmbereich brauche.
Auflagen bei Überschüssen
Im nun ausgeschiedenen Zuströmbereich liegen rund die Hälfte aller Zuger Bauernbetriebe, nämlich 250. Davon führen 40 Betriebe Hofdünger weg, diese müssen ab 2023 erhöhte Anforderungen erfüllen. Weitere 20 Betriebe haben einen Eigenversorgungsgrad von 100 bis 110 Prozent des Düngebedarfes, diese seien ab 2026 von Auflagen betroffen. Das Landwirtschaftsamt will in den nächsten Wochen weiter informieren und plant im August eine Informationsveranstaltung zusammen mit dem Zuger Bauernverband und dem Umweltschutzamt.