Unterschiede in den zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmitteln (PSM) zwischen der Schweiz und dem Ausland werden immer wieder als ungerecht empfunden. Der Schweizer Bauernverband (SBV) führt die Übernahme der Zulassungsentscheide aus der EU als eine von acht Massnahmen auf, die den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen verbessern soll.

Am 1. Dezember 2025 tritt die totalrevidierte Pflanzenschutzmittel-Verordnung (PSMV) in Kraft, die hier eine Änderung bringt: Wirkstoffe von PSM gelten neu als bewilligt, sobald sie in der EU zugelassen sind. Auch Rückzüge werden mit sofortiger Wirkung übernommen.

Wirkstoffe werden übernommen

«Spezifische Bedingungen und Einschränkungen bei der Übernahme von Bewilligungen bleiben weiterhin möglich», ergänzt der Bundesrat. So kann es Wirkstoffverbote in der Schweiz geben, falls die Bestimmungen des hiesigen Gewässerschutzgesetzes dies verlangten. Weiter können aus diesem Grund von der EU abweichende Bedingungen und Einschränkungen festgelegt werden. Unmöglich ist hingegen, dass die Schweiz einen Wirkstoff zulässt, den die EU verbietet.

Nur bei Nützlingen – die auch in der EU nicht harmonisiert sind – kann es noch Unterschiede geben. Dafür müssen Produkte mit in der Schweiz bewilligten Nützlingen keine Zulassung mehr durchlaufen und brauchen auch keine Anmeldung mehr. Gleiches gilt im Fall von zugelassenen Grundstoffen (z. B. Brennnesselextrakt).

Vereinfachte Zulassung

Im Gegensatz zu jenen für Wirkstoffe werden Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel – also fertig formulierte Produkte – nicht automatisch übernommen. Aber es tritt für PSM, die in an die Schweiz angrenzenden EU-Mitgliedstaaten erlaubt sind, ein vereinfachtes Verfahren in Kraft: Unter gewissen Voraussetzungen sind sie auch hierzulande bewilligt, ohne dass die Schweizer Behörden nochmals sämtliche Zulassungskriterien prüfen. Es ist allerdings das ganze Dossier für das Produkt einzureichen, und ausgenommen ist auch hier der Gewässerschutz.

Überprüfungen jederzeit möglich

Neu ist im Weiteren eine Befristung der Zulassungen, wie es sie bereits in der EU gibt. Sie ersetzt die bisher hierzulande durchgeführte gezielte Überprüfung, die bis anhin auf eine Einschränkung in der EU gefolgt ist. Die Befristung soll sicherstellen, dass PSM «regelmässig auf Basis der aktuellsten Zulassungsanforderungen» überprüft werden. Weiterhin bleiben in der Schweiz aber von Fristen unabhängige Überprüfungen «jederzeit» möglich und damit auch Anpassungen oder Widerrufe der Zulassungen.

Bis auf Parallelimporte und Notfallzulassungen können beschwerdeberechtigte (Naturschutz-)Organisationen via Parteistellungsverfahren Einfluss nehmen (Verbandsbeschwerderecht). Umweltverbände hatten in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit gefordert, Einsicht in die Zulassungsberichte von PSM zu erhalten.

Mit der neuen PSMV kann der Bundesrat solche Dossiers nun veröffentlichen, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheide verbessere und das Vertrauen der Gesellschaft in den Zulassungsprozess von PSM erhöhe.

Gebühren weniger stark erhöht

Einen grossen Unterschied zur Vernehmlassungsvorlage gibt es, was die Zulassungsgebühren angeht. Ursprünglich wollte der Bundesrat die Kostendeckung der administrativen Aufwände seitens der Zulassungsbehörde von unter 2 Prozent auf 40 Prozent anheben und zu diesem Zweck die Einnahmen aus Gebühren stark erhöhen. Statt wie aktuell 100 000 Franken sollten auf diese Weise jährlich geschätzte 2,5 Millionen Franken in die Staatskasse fliessen. Der Plan war, damit zusätzlich sechs neue Vollzeitstellen zu schaffen, die unter anderem den Mehraufwand durch die neue Befristung der Zulassungen abdecken sollten.

Dieser Teil der Vorlage ist in der Vernehmlassung heftig kritisiert worden. Sowohl die Industrie als auch der SBV waren der Meinung, dadurch würde die verfügbare Wirkstoff- und Produktvielfalt geschmälert. Zudem würden die Kosten wegen Marktkonzentration an den Betrieben hängen bleiben, warnte der SBV. Es drohten höhere Preise für PSM im Verkauf.

«Moderne Produkte rascher einsetzen.»

Das können die Landwirte künftig dank neuer PSMV, so der Bundesrat.

Der Bundesrat ist zurückgekrebst und hat die Gebührenerhöhung in der definitiven Fassung der PSMV angepasst: Der Kostendeckungsgrad wird dadurch voraussichtlich «nur» auf durchschnittlich rund 15 Prozent steigen, mit erwarteten totalen Einnahmen via Gebühren in Höhe von 1,2 Millionen Franken. Statt sechs neuer Vollzeitstellen gibt es deren zwei.

Gleichbleibende Anforderungen

Die vom SBV in der Vernehmlassung geforderte automatische Übernahme der Zulassung von PSM – nicht nur von Wirkstoffen – hat es nicht in die revidierte PSMV geschafft. Trotzdem zeigt sich der Bundesrat überzeugt, die Produzent(innen) könnten dank der Neuerungen moderne Produkte rascher einsetzen. «Sicherheit und Wirksamkeit der Mittel bleiben auf dem gleichen Niveau», versichert er.

«Die Totalrevision ermöglicht eine Optimierung des Zulassungsverfahrens bei gleichbleibenden Anforderungen», so das Fazit des Bundesrats. Durch die weitere Angleichung an das EU-Recht würden auch Handelshemmnisse vermieden.