«Wir wurden nie konsultiert, und es gab keine Vernehmlassung», sagt Daniel Blätter, Geschäftsleiter beim Bauernverband Nidwalden, auf Anfrage. Er werde das neue Landschaftskonzept Nidwalden nun an den Vorstand weiterleiten, und gefordert seien vor allem die Landräte. Sie müssten bei der nächsten Richtplananpassung darauf achten, welche Konzeptinhalte in den Richtplan einfliessen und damit für Kanton und Gemeinden behördenverbindlich würden.
Bereits behördenverbindlich
Das neue Landschaftskonzept hat der Regierungsrat kürzlich verabschiedet. Zur Stellungnahme eingeladen wurden im Vorfeld alle elf Gemeinden, sie hätten das Konzept mehrheitlich begrüsst. Dieses löst das alte aus dem Jahr 2003 ab und «soll zu einem gemeinsamen Landschaftsverständnis beitragen und in geeigneter Form in den kantonalen Richtplan überführt werden», heisst es in der Medienmitteilung. Für die Direktionen und die kantonalen Amts- und Fachstellen sei bereits das vom Regierungsrat verabschiedete Konzept behördenverbindlich. Im neuen 53-seitigen Konzeptbeschrieb sind die Landschaftstypen des Kantons und für zahlreiche Bereiche Handlungsfelder und Ziele für die Landschaftsentwicklung beschrieben.
Bauten abbrechen
So auch für die Landwirtschaft. Änderungen der Bewirtschaftungsweise und -intensität hätten grosse Auswirkungen auf die Landschaft. Der regionale Landschaftscharakter sei zu wahren, haushälterische Bodennutzung zu fördern, und bei Terrainveränderungen seien landschaftsästhetische und ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Bauten und Erschliessungen müssten sich gut integrieren, auch bezüglich Materialien und Gestaltung. Und für Bauten ausserhalb der Bauzone sei es ein Ziel, diese abzubrechen, wenn sie ihre Funktion verloren hätten und ohne kulturhistorischen Wert seien.